Strafbefehl gegen Nachbarin Gepfefferte Busse wegen verbotener Katzenliebe in Eglisau
Wer Nachbars Katze zu sehr umsorgt, kann sich strafbar machen. In Eglisau hat eine Katzenhalterin geklagt und recht bekommen. Das Resultat: 700 Franken Busse für die Nachbarin und kein Happy End in Sicht.

Mici ist weg. Die Besitzerin der rot getigerten Katze, nennen wir sie Edith Merki, ist traurig. Schon seit über einem Jahr steht ihr Büsi im Mittelpunkt eines ausgewachsenen Nachbarschaftsstreits. Darin involviert sind nicht nur die Katzenhalterin und eine sich unerwünschterweise ebenfalls um ihre Katze kümmernde Nachbarin, sondern mittlerweile auch die Polizei, Staatsanwaltschaft, das Statthalteramt sowie das umliegende Quartier. Nun gibt es für die alleinstehende Rentnerin aus Eglisau zumindest einen kleinen Lichtblick.
Einen Tag vor Heiligabend hat das Statthalteramt Bülach einen Strafbefehl erlassen. Es ist dies der vorläufige Höhepunkt einer Geschichte, in der es je nach Blickwinkel um eine grosse Katzenliebe, unbedarfte Ignoranz oder gar besondere Dreistigkeit geht. Ein Ende ist jedenfalls noch nicht in Sicht.