Gericht weist Sabena-Milliardenklage ab
Die Liquidatoren der belgischen Fluggesellschaft Sabena müssen auf viel Geld verzichten. Das Zürcher Obergericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts.

16 Jahre nach dem Swissair-Grounding ist die finanzielle Aufarbeitung der grössten Schweizer Firmenpleite immer noch nicht abgeschlossen: Das Zürcher Obergericht hat nun entschieden, dass die Liquidatoren der belgischen Fluggesellschaft Sabena auf viel Geld verzichten müssen.
Im Jahr 1995 stieg die Swissair bei der Sabena ein: Sie übernahm 49,5 Prozent der damals schon stark verschuldeten belgischen Fluggesellschaft. Der belgische Staat hielt 50,5 Prozent der Anteile.
Das ganze SAirGroup-Konstrukt und mit ihm die Sabena stürzte bekanntlich im Jahr 2001 zusammen. Seither wird das Geflecht aus Anfangs 260 Einzelgesellschaften liquidiert. Gemäss Angaben von Swissair-Liquidator Karl Wüthrich wurden inzwischen Forderungen in der Höhe von 15 bis 20 Milliarden Franken anerkannt. Auf Sabena entfallen davon Forderungen im Umfang von 382 Millionen.
Forderung von 2,38 Milliarden
Das reicht den Sabena-Liquidatoren aber nicht: Sie verlangten aus dem Nachlass der SAirGroup weitere stolze 2,38 Milliarden Franken. Dieser Schaden sei der Sabena entstanden, weil die SAirGroup den gemeinsamen Vertrag, das Astoria-Agreement, nicht eingehalten habe. Darin ging es unter anderem um den Kauf von neun Airbus-Maschinen, die von der SAirGroup hätten übernommen werden sollen.
Die Sabena-Liquidatoren verlangten deshalb, mit dem Milliarden-Betrag in den Kollokationsplan aufgenommen zu werden. In diesem Plan werden alle Forderungen der Gläubiger aufgelistet und in drei Klassen eingeteilt. Die Gläubiger mit Forderungen in der 1. und 2. Klasse, darunter sind etwa Arbeitnehmer, Pensionskassen und Sozialversicherungen, wurden bereits vollumfänglich ausbezahlt.
Was noch teilweise offen ist, sind Forderungen von Gläubigern der 3. Klasse, zu der Lieferanten, Obligationäre, Banken und Geschäftspartner zählen – dazu gehört auch die Sabena.
Nur 28 Millionen bewilligt
Ihre geforderten 2,38 Milliarden werden die Belgier aber nicht erhalten: Bereits das Zürcher Bezirksgericht lehnte es ab, diesen Betrag zuzulassen. Nun entschied das Zürcher Obergericht genau gleich. Gemäss dem kürzlich publizierten Urteil werden nur 28 Millionen Franken als zusätzliche Forderung akzeptiert.
Die Sabena-Liquidatoren erhalten zudem nicht die ganzen 28 Millionen, sondern nur die Konkursdividende darauf. Diese beträgt aktuell 18,5 Prozent. Was sie erhalten, entspricht somit nur noch einem Bruchteil ihrer Forderung.
Wie Wüthrich auf Anfrage sagte, zieht die Sabena dieses Urteil nicht ans Bundesgericht weiter. Es ist somit rechtskräftig. Für Wüthrich ist dieser Obergerichtsentscheid ein grosser Fortschritt. Das Urteil ermögliche es, weitere Zahlungen an Gläubiger zu machen. Vorher musste er Rückstellungen machen, um die eventuell erfolgreiche Sabena-Forderung erfüllen zu können.
Wie lange es noch dauert, bis die SAirGroup komplett liquidiert ist, kann Wüthrich nicht genau sagen. Er hofft, dass er die meisten der noch hängigen Projekte in den kommenden zwei Jahren abschliessen kann.
SDA/chk
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