Geldblog: Leserfrage zum AHV-AufschubGibt es beim Aufschubszuschlag keinen Teuerungsausgleich?
Ein Leser wundert sich, dass seine AHV die Aufschubszulage nicht erhöht. Martin Spieler sagt, was Versicherte von der AHV erwarten dürfen.

Ich hatte die Auszahlung der AHV-Rente aufgeschoben. Bei der letzten Anpassung an die Teuerung musste ich feststellen, dass die Aufschubszulage nicht erhöht wurde. Hat sich die AHV getäuscht? Leserfrage von B.H.
Ja. Wenn man seine AHV Rente nicht mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters bezieht, sondern aufschiebt, kommt man in den Genuss eines Zuschlags bei der Grundrente, und zwar lebenslang. Die Höhe des Zuschlags hängt von der zeitlichen Länge des Aufschubs ab und wird von der AHV in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Altersrente festgesetzt. Bei einem maximalen Aufschub von 5 Jahren bekommt man einen Zuschlag von immerhin 31,5 Prozent, was auch in absoluten Franken einiges ausmacht.
Die Anpassung der Renten sowie des Aufschubszuschlags an die Preis- und Lohnentwicklung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre.
Ihre Frage bezüglich des Teuerungsausgleiches beim Aufschubszuschlag habe ich direkt beim Bundesamt für Sozialversicherung BSV abgeklärt. Das BSV schreibt dazu: «Sowohl die Grundrente als auch der Aufschubszuschlag werden periodisch dem Mischindex angepasst.» So sei es im Reglement in Artikel 55 bis Absatz 4 vorgesehen.
Die Anpassung der Renten sowie des Aufschubszuschlags an die Preis- und Lohnentwicklung erfolgt in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres. «Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten früher an, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent angestiegen ist.» Die letzte Anpassung wurde per 1. Januar 2021 vorgenommen.
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