Aus dem Bezirksgericht UsterHat eine Sozialarbeiterin ihre Klientin zur Abtreibung aufgefordert?
Der Vorwurf war massiv, aber die Beweislage schwach. Deshalb hat das Bezirksgericht Uster eine Gemeindeangestellte freigesprochen.

Der Fall, über den am Dienstag ein Einzelrichter am Bezirksgericht Uster entscheiden musste, ist heikel: erstens wegen der darin erhobenen Beschuldigungen, zweitens weil es keine Beweise gibt – und weil die Sache vielleicht rein rechtlich schlicht irrelevant ist. Aus letzterem Grund hatte die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Strafverfahren zunächst denn auch eingestellt. Sie musste es nach einer Beschwerde aber wieder aufnehmen und die Sache nun zur Anklage bringen.