Stadthaus von Bülach zu klein?«Im Nachhinein lässt sich einfacher sagen, wir hätten mutiger planen sollen»
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) wird nächstes Jahr nicht im neuen Stadthaus einziehen. Der Plan war eigentlich ein anderer.

In knapp einem Jahr wird die Bülacher Stadtverwaltung das neue Stadthaus beziehen. Davon ausgenommen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Dies hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 17. Juni beschlossen. Grund dafür sei, dass dadurch eine Platzreserve von 25 Arbeitsplätzen entstehe. Im Stadthaus werden bei der Fertigstellung nämlich weniger Platzreserven vorhanden sein als ursprünglich gedacht. Stadtpräsident Mark Eberli sagt: «Die Regionalisierung hat sich in den vergangenen paar Jahren schneller entwickelt als erwartet, und sie wird vermutlich in den kommenden Jahren noch weiter anwachsen.» Dabei spricht er unter anderem die Ergänzungsleistungsreform an, welche im Jahr 2021 inkraft treten wird. Diese bringt auf Bundes- und Kantonsebene diverse gesetzliche Anpassungen und einen deutlichen Mehraufwand mit sich. Das führt wiederum dazu, dass kleinere und mittlere Gemeinden die Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV auslagern möchten, zum Beispiel nach Bülach. So teilte die Stadt diese Woche ebenfalls mit, dass Bülach ab 1. Oktober 2020 die Zusatzleistungen für die Gemeinde Stadel und ab 1. Juni 2021 auch jene für die Gemeinde Niederglatt führen wird.