Bezirksgericht DielsdorfJunger Mann wegen Sex mit 15-Jähriger bestraft
Ein 20-Jähriger hatte vor gut zwei Jahren Geschlechtsverkehr mit einer 15-Jährigen. Dafür wurde er nun vom Bezirksgericht Dielsdorf verurteilt.

Das Bezirksgericht Dielsdorf befasste sich am Dienstag mit einem Sexualdelikt.
Foto: Sibylle Meier
Das Strafgesetzbuch ist klar: Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Nicht strafbar ist die Handlung, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Hat der Täter oder die Täterin zum Tatzeitpunkt das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt, kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden.