Kanton misst Radongas-Gehalt in Schulen und Kindergärten
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich hat eine Messkampagne zu Radongas in Schulen, Kindergärten und allen anderen Kinderbetreuungseinrichtungen gestartet. Bei Überschreitung des neuen Radon-Referenzwertes ordnet es eine entsprechende Sanierung an.

Radongas ist radioaktiv, kommt natürlicherweise im Boden vor und kann sich in den unteren Geschossen von Gebäuden ansammeln. Dort zerfällt es in Folgeprodukte, die ebenfalls radioaktiv sind. Das ist schlecht für die Gesundheit: Denn das Einatmen dieser kleinsten Partikel in hohen Konzentrationen über einen langen Zeitraum kann zu Lungenkrebs führen.
Um die Bevölkerung besser vor dieser Gefahr zu schützen, hat der Bund die Strahlenschutzverordnung revidiert: Die maximal erlaubte Radon-Konzentration für Räume, in denen sich Personen über längere Zeit aufhalten, wurde deutlich gesenkt und an die internationalen Richtlinien angepasst. Der neue Radon-Referenzwert liegt bei 300 Bq/m3.
Messungen in den Schulen
Die revidierte Strahlenschutzverordnung sieht für Kinder zudem spezifische Schutzmassnahmen vor, wie die kantonale Baudirektion am Mittwoch mitteilte. So müssen in allen Schulen, Kindergärten und weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen Radonmessungen durchgeführt werden.
Im Kanton Zürich koordiniert und überwacht das AWEL die Durchführung der Messungen und ordnet bei einer Überschreitung Radonsanierungen an. Ausserdem ist es für die Messungen in den kantonalen Schulen verantwortlich, wie es weiter heisst. Bei allen anderen Schulen, Kindergärten und Kinderbetreuungseinheiten müssen die Gebäudeeigentümer die Messungen selber veranlassen.
Mittels Brief hat die Baudirektion daher kürzlich alle Schulgemeinden, Privatschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen über das weitere Vorgehen informiert. Die Messungen sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre durchgeführt werden.
Eigentümer sind verantwortlich
Die Gebäudeeigentümer sind dafür verantwortlich, dass der Radon-Referenzwert eingehalten wird. Werden zu hohe Konzentrationen gemessen, wird beispielsweise eine Radonsanierung notwendig. Diese kann allenfalls auch im Rahmen der nächsten grösseren Gebäuderenovation durchgeführt werden, wie es weiter heisst. Zudem sei auch eine Nutzungsänderung des betroffenen Raums denkbar.
Ausserdem müssen neu bei Neu- und Umbauprojekten präventive bauliche Massnahmen ergriffen werden, damit ein genügender Schutz vor Radon gewährleistet ist. Die Bauherren werden künftig von den örtlichen Baubehörden darauf aufmerksam gemacht.
SDA/pst
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