Kanton nimmt pro Jahr 1,1 Milliarden weniger Steuern ein
Wegen der Steuergesetz-Revisionen, die im Kanton Zürich in den letzten 20 Jahren beschlossen worden waren, nimmt der Kanton jedes Jahr 1,1 Milliarden Franken weniger an Steuern ein.

In den letzten 20 Jahren sind im Kanton Zürich Steuergesetz-Revisionen beschlossen worden, die zu geschätzten Mindereinnahmen für den Kanton pro Jahr von 1,124 bis 1,132 Milliarden Franken geführt haben. Dies schreibt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine SP-Anfrage aus dem Kantonsrat.
Die grössten Mindereinnahmen brachte die Befreiung der Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Jahr 1999. Sie werden vom Kanton auf jährlich 235 Millionen Franken geschätzt. Die Herabsetzung des Steuerfusses im Jahr 2000 von 108 auf 105 Prozent brachte Mindereinnahmen von 120 Millionen Franken, jene drei Jahre später von 105 auf 100 Prozent 200 Millionen Franken.
Der Ausgleich der kalten Progression im Jahr 2011 schlug mit 186 Millionen Franken zu Buche. Die 2005 in Kraft tretende Revision brachte bei den Firmensteuern Mindereinnahmen von 130 Millionen Franken, jene Gesetzesänderungen von 2006 bei natürlichen Personen 121 Millionen Franken.
Einige weitere Steuergesetzänderungen hatten Einbussen für den Kanton im ein- bis zweistelligen Millionenbereich zur Folge. Die Beträge wurden jeweils geschätzt im Zeitpunkt der Änderung.
Steuererhöhungen gab es in den letzten 20 Jahren laut Regierungsrat keine, weder bei der Staatssteuer noch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
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