Kanton Zürich entscheidet über Abschaffung der Härtefallkommission
Seit die Härtefallkommission 2009 wieder eingeführt wurde, stört sich die SVP an diesem Gremium. Obwohl die Gesuche seit Jahren rückläufig sind, kam eine entsprechende Initiative zustande, über die nun abgestimmt wird.

Die 2009 vom Regierungsrat eingeführte Härtefallkommission ist der SVP seit jeher ein Dorn im Auge. Abgewiesen Asylsuchende verfügten bereits über genügend Rechtsmittel, um gegen Asylentscheide vorzugehen, kritisiert die Partei. Bei der Kommission handle es sich um ein «Gutmenschengremium», mit dem sich die bereits langen Asylverfahren weiter verzögern liessen.
Nachdem die SVP im Kantonsrat wiederholt erfolglos die Abschaffung der Einrichtung gefordert hatte, lancierte sie vor bald zwei Jahren die Volksinitiative «Keine Härtefallkommission für abgewiesene Asylsuchende und Personen mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus».
Wiedereinführung nach Besetzung der Predigerkirche
Ziel ist es, das missliebige Gremium nicht nur abzuschaffen, sondern mit einer Gesetzesänderung eine erneute Wiedereinsetzung dauerhaft zu verhindern. Die meisten Parteien lehnen die SVP-Initiative ab. Einzig die FDP hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Eine Härtefallkommission existierte im Kanton Zürich bereits von 1999 bis 2002. Das konsultative Gremium war aber nur mit wenigen Kompetenzen ausgestattet und beantragte nach nur drei Jahren die Selbstauflösung. Den Anstoss zur Wiedereinführung gab die Besetzung der Zürcher Predigerkirche im Jahr 2008. Mit der Aktion kritisierte damals eine Gruppe von Sans-Papiers die restriktive Praxis des kantonalen Migrationsamtes.
Keine Entscheidungsgewalt
Im September 2009 nahm die Kommission ihre Tätigkeit auf. Sie besteht aus neun unabhängigen Fachleuten und hat die Aufgabe, Härtefallgesuche von abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers zu prüfen. Entscheiden kann sie jedoch nicht - sie gibt lediglich Empfehlungen ab.
Kommt die Härtefallkommission zu einem anderen Schluss als das Migrationsamt, landet das Dossier auf dem Tisch des Sicherheitsdirektors. Stimmt dieser dem Härtefallgesuch zu, wird es ans Bundesamt für Migration (BFM) weitergeleitet, das dann definitiv über Ausweisung oder Aufnahme entscheidet.
Stimmvolk entscheidet am 14. Juni
Hatte die Kommission in ihrem ersten Amtsjahr (2010) noch 81 Gesuche von abgewiesenen Asylbewerbern zu beurteilen, halbierten sich die Zahlen in den drei darauffolgenden Jahren. 2014 waren es noch 26 Gesuche. Von den 42 Gesuchen, die ihm bislang zur Beurteilung vorgelegt wurden, unterstützte der Sicherheitsdirektor deren 23.
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich entscheiden am 14. Juni darüber, ob abgewiesene Asylentscheide auch in Zukunft von einer Härtefallkommission beurteilt werden sollen. Hinter der Volksinitiative steht die SVP, welcher die Kommission von Anfang an bekämpft hat.
Gegen den «staatlichen Gebührenwahn»
Zur Abstimmung gelangen am 14. Juni auch zwei Initiativen, bei denen es um eine Beschränkung der Gebührenhöhe geht. Künftig sollen alle Gebühren in einem Katalog erfasst und jeweils alle vier Jahre vor Beginn der Legislatur dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.
Auf besonders starken Widerstand stossen die beiden Initiativen in den Zürcher Gemeinden, von denen fast die Hälfte das Referendum unterstützt. Im Abstimmungskomitee sitzen Gemeindevertreter aller grossen Parteien. Sie befürchten, dass eine Annahme der beiden Vorlagen zu Rechtsunsicherheit, Mehraufwand und Kompetenzkonflikten führt.
Von den Parteien haben sich SVP, FDP, CVP und BDP für die Gebühren-Initiativen ausgesprochen. Die Nein-Parole fassten EDU, GLP, EVP, SP und Grüne.
SDA/heb
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch