Kantonsrat will universitäre Medizin stärken
Die Leitung der Universität Zürich soll durch einen Direktor oder eine Direktorin Universitäre Medizin ergänzt werden. Dadurch soll die Koordination zwischen der Universität und dem Unispital verbessert werden. Der Kantonsrat stützt die Pläne des Regierungsrats mit Vorbehalten.

«Hintergrund für die geplante Änderung des Universitätsgesetzes bilden in den vergangenen Jahren aufgetretene Probleme zwischen der Universität und den Spitälern», sagte Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) am Montag im Kantonsrat. Ein Beispiel dafür war etwa ein Forschungsstreit im Jahr 2012 am Universitätsspital, welcher zur Freistellung eines Arztes geführt hatte.
Die kantonsrätliche Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) hatte damals empfohlen, dass Universität und Unispital bei komplexen Arbeitsbedingungen mit Schnittstellen zwischen verschiedenen Institutionen enger zusammenarbeiten sollten. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden denn auch von der ABG angeregt.
Geplant ist, die Universitäre Medizin mit einem Direktor oder einer Direktorin Universitäre Medizin zu stärken. Diese soll als Mitglied der Universitätsleitung die Belange der universitären Medizin vertreten und für eine verstärkte Koordination unter den Institutionen und eine enge Zusammenarbeit mit der ETH sorgen.
Genaue Stellung muss noch geklärt werden
Gewählt werden soll er oder sie vom Universitätsrat auf Amtsdauer, das heisst auf vier Jahre. Die Kantonsrätinnen und -räte begrüssten am Montag die entsprechenden Änderungen im Universitätsgesetz quer durch die Parteien - wenn auch mit Vorbehalt.
Probleme sahen verschiedene Parlamentarier etwa in der Stellung des Direktors. So ist noch unklar, ob dieser künftig auch der Dekan der Medizinischen Fakultät sein soll. Es sei deshalb wichtig, diese Position noch klar zu definieren, hiess es etwa von Seiten der FDP.
Die Schnittstelle zwischen Uni und Unispital sei hoch komplex, betonte auch die SVP. Unterschiedliche Rechtsformen machten das Ganze noch schwieriger. Und die GLP bezeichnete die Änderungen zwar als «Schritt in die richtige Richtung», betonte aber, dass auf die Person des Direktors riesige Herausforderungen warteten.
Die Grünen warnten derweil vor einem «Bürokratiemonster». Auf den ersten Blick scheine das vorgeschlagene Koordinationsmodell zwar sinnvoll, es habe aber viele Mängel.
Die Kommission für Bildung und Kultur stellte sich jedoch einstimmig hinter die Gesetzesänderungen. Die Koordination würde institutionalisiert, sagte deren Sprecher. «Die Abläufe werden dadurch transparenter und nachvollziehbarer.»
SDA/mst
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