Keine Laienrichter mehr am Bezirksgericht
Die Züricher haben der Abschaffung von Laienrichtern klar zugestimmt. Die kantonale Initiative wurde mit einem Ja-Anteil von fast 66 Prozent angenommen.

An den Gerichten im Kanton Zürich geht eine jahrhundertealte Tradition zu Ende: Mit 65,64 Prozent Ja haben sich die Stimmberechtigten für die Abschaffung der Laienrichter an den Bezirksgerichten ausgesprochen. Die Beteiligung betrug 44,71 Prozent.
250'035 Stimmende sprachen sich für die Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation aus, 130'856 lehnten die Vorlage ab. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats hatten die Revision zur Annahme empfohlen. Nur SVP, EVP und EDU wollten am Laienrichtertum festhalten und hatten das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen.
Die Befürworter der Abschaffung von Laienrichtern hatten insbesondere mit der zunehmenden Komplexität der Fälle argumentiert. Weil über 96 Prozent der Verfahren nicht mehr von einem Richtergremium, sondern von Einzelrichtern entschieden werden, führe das häufig zu Überforderungen von Laienrichtern.
Die Gegner kritisierten die Abschaffung der Laienrichter, führten vor allem die Volksnähe ins Feld und warnten vor Demokratieverlust. Wenn nur noch Profis Recht sprächen, dann verstehe die Bevölkerung die Urteile immer weniger und die Rechtsprechung verliere an Akzeptanz.
Diese Argumentation verfing bei der grossen Mehrheit der Stimmenden nicht. Lediglich 40, vorwiegend ländliche Gemeinden lehnten die Abschaffung der Laienrichter ab. Als einziger Bezirk sprach sich Andelfingen für die Beibehaltung der Laienrichter aus. In 18 der 24 Gemeinden gab es Nein-Mehrheiten.
In den Bezirken Bülach und Dielsdorf, die ebenfalls noch Laienrichter an ihren Gerichten beschäftigen, gab es Ja-Mehrheiten von 58,94, beziehungsweise 53,3 Prozent. Den höchsten Ja-Anteil verzeichnete mit 76,22 Prozent die Stadt Zürich.
Landbevölkerung von Städten majorisiert
Das von der SVP angeführte Komitee gegen die Abschaffung des Laienrichtertums zeigte sich enttäuscht vom Volksentscheid. Die Bevölkerung auf dem Land, die die Wahlfreiheit zwischen Juristen und und Laien regelmässig nutze, werde durch die Gesetzesänderung bevormundet. Die Städte hätten die Landgemeinden in dieser Frage majorisiert.
Das Komitee werde weiterhin dafür kämpfen, dass es in den andern juristischen Behörden auf Bezirksebene Laien geben werde. Es sei nämlich zu befürchten, dass die nun beschlossene Gesetzesänderung ein erster Schritt in Richtung vollständiger Professionalisierung sei.
Erfreut zeigte sich das Pro-Komitee über den Ausgang der Abstimmung. Das Stimmvolk habe sich mit der klaren Zustimmung für eine «fachlich kompetente Rechtssprechung an den Bezirksgerichten ausgesprochen». In der Praxis stehe heute oft ein Laienrichter einem Profianwalt gegenüber. Diese ungleichen Spiesse gehörten nun der Vergangenheit an.
Gewählte können wiedergewählt werden
Nach dem Volksentscheid können an die Bezirksgerichte künftig nur noch Richterinnen und Richter gewählt werden, die über ein abgeschlossenes Jus-Studium verfügen. Bis an den zwölf Zürcher Bezirksgerichten ausschliesslich Profis tätig sein werden, dürfte es allerdings noch einige Jahre dauern.
Gemäss der Übergangsbestimmung können gewählte Mitglieder der Bezirksgerichte weiterhin tätig sein. Und sie können wiedergewählt werden - auch wenn sie nicht über die verlangte juristische Ausbildung verfügen.
Ende des vergangenen Jahres waren im Kanton Zürich 135 Bezirksrichterinnen und -richter mit juristischer Ausbildung und 18 ohne juristische Ausbildung tätig. Letztere üben im Hauptberuf unterschiedliche Tätigkeiten aus und amten Teilzeit als Richterinnen und Richter. Zum Einsatz kommen sie vor allem in Zivilprozessen, beispielsweise bei Scheidungen oder Vaterschaftsklagen.
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