Kesb verhängt weniger Massnahmen für Kinder
Die Kesb der Stadt Zürich ordnet weniger Massnahmen für Kinder an.

Immer noch hallt der Fall Flaach – durch den die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb überhaupt in aller Munde kam – nach. Den Mitarbeitenden der Kesb der Stadt Zürich wird in ihrem Arbeitsalltag ein grosses Misstrauen entgegengebracht. Die Zahlen zeigen aber, dass gerade bei den Kindern die verhängten Massnahmen rückläufig sind.
Im Gegensatz zu den meisten Kesb auf dem Land ist jene in der Stadt Zürich schon lange als professionelle Behörde organisiert – nicht erst seit das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 2013 in Kraft getreten ist.
Deshalb seien auch die Zahlen der vergangenen Jahre vergleichbar und Aussagen über die Entwicklung möglich, sagte Michael Allgäuer, Präsident der Kesb der Stadt Zürich, am Donnerstag vor den Medien. «Bei den angeordneten Kindesschutzmassnahmen gibt es seit 2005 einen leichten Rückgang.»
Und auch bei den Erwachsenen habe das neue Recht nicht zur Anordnung von mehr Massnahmen geführt, sagte Allgäuer. Die städtische Behörde erhielt in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt jährlich rund 3'300 Gefährdungsmeldungen, bei einem Drittel davon wurde eine Massnahme - meist eine Beistandschaft – notwendig.
Meistens alarmiert die Polizei
«Das Bild, jede Meldung führt zu einer Massnahme, ist falsch», sagte Allgäuer. In jedem Fall klärt die Kesb aber ab, ob jemand konkret gefährdet ist. In den häufigsten Fällen ist es die Polizei, die sich bei der Kesb meldet. Besonders gut hingeschaut wird dabei, wenn Kinder im Spiel sind.
Doch wann ist das Kindeswohl gefährdet? Im Gesetz gibt es dafür keine Definition, wie Allgäuer sagte. Ein Dach über dem Kopf, genügend zu essen, der Schutz vor körperlicher Gewalt, aber auch eine liebevolle Zuwendung sind etwa nötig, damit sich ein Kind gut entwickeln kann.
Nicht immer sind Schläge oder Missbrauch das Problem. «Es gibt Kinder, denen konsequent jegliche Anerkennung verweigert wird», sagte der Kesb-Präsident. Es brauche in jedem Einzelfall eine individuelle Prüfung. Manche Kinder könnten besser mit Druck umgehen, andere weniger.
«Es gibt nicht eine richtige oder eine falsche Erziehung», sagte Allgäuer. Die Kesb müsse herausfinden, was einem Kind aufgrund seiner Fähigkeiten und Eigenschaften in der konkreten Situation am meisten diene. Meist seien die Eltern einfach überfordert.
Nicht die Kinder, sondern den Vater umplatziert
Ein geschildertes Beispiel zeigte dann auch, dass nicht immer eine Fremdplatzierung die beste Lösung ist. Ein alkoholabhängiger Vater hatte immer wieder seine Ehefrau geschlagen. Für die Kinder wurde deshalb eine Beistandschaft eingerichtet. Die Mutter versprach, den Mann zu verlassen.
Nachdem dies aber nicht geschah, entschied der Beistand, dass die Kinder zu ihrem eigenen Schutz fremdplatziert werden sollten. Der zugezogene Verfahrensbeistand - er hatte die Interessen der Kinder zu vertreten - erachtete eine Wegnahme der Kinder von der Mutter aber als zu grossen Einschnitt. Deshalb beantragte er die Wegweisung des Vaters.
«Mit viel Hartnäckigkeit konnten wir eine Fremdplatzierung verhindern», sagte die zuständige Kesb-Verantwortliche Käthi Dellenbach. Nicht immer sind die gefundenen Lösungen die besten. «Mit dem Fall Flaach haben wir erfahren, was geschehen kann, wenn es zu einer Hetze kommt», sagte Dellenbach.
So etwas könne jedem Kesb-Mitarbeitenden passieren. Dass eine Mutter im Dezember 2015 in Flaach ihre beiden Kinder tötete, nachdem die Kesb diese vorübergehend in einem Heim platziert hatte, führte zu einem regelrechten Shitstorm gegen die Behörde. «Für uns ist das eine zusätzliche Belastung bei der Arbeit», sagte Dellenbach.
SDA/ori
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch