Bundesgericht bestätigt Urteil aus BülachKondom während Sex heimlich abgestreift – keine Schändung
Das Bundesgericht urteilt gleich wie das Bezirksgericht Bülach und das Zürcher Obergericht: Stealthing ist keine Schändung. Der Rechtsstreit geht aber weiter.

Ein junger Mann zieht beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr das Kondom aus – ohne dass sie es weiss. Sie geht deswegen vor Gericht. Das Urteil im Februar 2019 vor Bezirksgericht Bülach lautet auf Freispruch vom Vorwurf der Schändung. Paradox daran: Der Vorsitzende gibt am Ende zu Protokoll, diesen Entscheid selbst zu bedauern. Wie kann das sein, dass Unrecht moralisch erkannt, aber rechtlich nicht sanktioniert wird? – Es fehlt eine gesetzliche Grundlage zum «Stealthing», wie man das Ausziehen des Kondoms während des Aktes nennt. Denn es gibt kein Bundesgerichtsurteil dazu. «Wenn diese Lücke erkannt ist, braucht es anschliessend einen Entscheid des Parlaments, welcher das Gesetz ändert», so der Vorsitzende des Bezirksgerichts vor gut drei Jahren.