Künftig müssen Chemie-Exporte nach Syrien bewilligt werden
Der Skandal um den Export von möglichen Giftgas-Bestandteilen nach Syrien hat Folgen: Der Bundesrat führt eine Bewilligungspflicht ein.

Der Skandal um den Export von möglichen Giftgas-Bestandteilen nach Syrien hat Folgen: Der Bundesrat führt für den Export gewisser Chemikalien und Werkstoffe nach Syrien eine Bewilligungspflicht ein.
Das hat er am Freitag beschlossen. Hintergrund ist die Ausfuhr von Isopropanol nach Syrien im Jahr 2014. Die handelsübliche Substanz, die zur Herstellung von Desinfektionsmitteln und pharmazeutischen Produkten dient, kann auch zur Produktion von Kampfstoffen wie etwa Sarin verwendet werden.
Nach Angaben des Bundesrats haben Nachforschungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) keine Hinweise darauf ergeben, dass die Chemikalie aus der Schweiz missbräuchlich verwendet wurde. Das an das syrische Unternehmen ausgelieferte Isopropanol sei vollständig für die Herstellung eines Medikaments verwendet worden, heisst es in einer Mitteilung.
Laut Bundesrat gab es damals auch keinen Hinweis darauf, dass das Produkt für die Herstellung von Chemiewaffen bestimmt gewesen war. Daher fehlte auch die Rechtsgrundlage, die Ausfuhr zu verweigern. «Gemäss heutigem Wissenstand war der Entscheid des Seco im Jahr 2014 deshalb richtig», schreibt der Bundesrat.
Strengere Kontrolle
Trotzdem bleibt der Vorfall nicht ohne Folgen. Der Bundesrat will ausschliessen, dass Isopropanol oder ein anderes Gut, das zur Herstellung von Kampfstoffen missbraucht werden kann, ohne Wissen der Schweizer Behörden nach Syrien gelangt. 2014 war die Meldung solcher Geschäfte freiwillig gewesen.
Nun führt der Bundesrat eine Bewilligungspflicht für den Handel mit bestimmten Chemikalien, Werkstoffen und anderen Gütern nach Syrien ein. Auf der Liste stehen Dutzende von Substanzen, darunter gewöhnlicher Alkohol, Kohlenmonoxid oder Schwefel. Auf dem Index sind auch Atemschutzgeräte, Lagertanks, Ventile, Pumpen und andere Gerätschaften für die chemische Industrie.
Auch die Finanzierung von Geschäften, technische Beratung oder Vermittlung der Güter unterliegen der Bewilligungspflicht. Das Seco verweigert die Bewilligung, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter missbräuchlich verwendet werden oder verwendet werden können.
Die EU hat für diese Güter bereits eine Ausfuhrbeschränkung erlassen. In Belgien sind Strafverfahren gegen drei Firmen hängig, die Isopropanol nach Syrien exportiert haben. Die Schweiz hat sich im Mai 2011 den EU-Sanktionen gegenüber Syrien angeschlossen. Die Ausfuhr von Chemikalien und Gütern zu medizinischen Zwecken soll jedoch möglich bleiben.
SDA/hvw
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