Leitartikel zu Flügen nach 23.30 UhrSo kann es mit den Nachtflügen nicht weitergehen
In 23 Jahren rügte das Bundesamt für Zivilluftfahrt den Flughafen Zürich nur wegen weniger als zehn Starts oder Landungen nach 23.30 Uhr. Das wirft Fragen auf.

Starts und Landungen nach 23 Uhr sind in der Flughafenregion längst zum Alltag geworden. Die Flughafen Zürich AG (FZAG) nutzt die halbe Stunde bis 23.30 Uhr fast täglich aus, um dann noch Flugzeuge auf die Reise zu schicken, wenn die Unterländerinnen und Unterländer sich eigentlich auf die gesetzlich verankerte Nachtruhe verlassen können sollten.
Das Ärgernis ist hinlänglich bekannt – und ebenso gut abgesichert. Die FZAG muss keine besondere Genehmigung für diese Rahmen des Verspätungsabbaus durchgeführten Flüge zwischen 23 und 23.30 Uhr einholen. Allerdings braucht es aber eine Sonderbewilligung für Flüge, die danach stattfinden. Praktisch: Der Flughafen kann sich diese Genehmigung gleich selbst ausstellen. Und hat das allein im letzten Jahr 204-mal getan.
Wohl wahr: Diese Sonderbewilligungen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erteilt werden. Und das Amt für Mobilität des Kantons Zürich überprüft die Genehmigungen. Scheint ihm die Begründung faul zu sein, leitet es den fraglichen Fall nach Bern weiter. Dort schaut sich das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Sache dann auch noch mal an und kann eine Rüge oder eine Busse aussprechen.
Dieses System muss dringend hinterfragt werden. Das Bazl hat in 23 Jahren nämlich keine zehn Flüge gerügt. Bussen sind noch seltener, wurden nur «bei Einzelfällen» ausgesprochen, wie die Behörde mitteilt. Das lässt drei mögliche Schlüsse zu. Erstens: Die Flughafen Zürich AG macht einen fast unglaublich guten Job und hat es geschafft, in knapp einem Vierteljahrhundert keine zehnmal daneben gehauen zu haben. Zweitens: Die Gesetzeslage ist viel zu lax und gibt den Behörden nur in seltenen Fällen die Möglichkeit, gegen den Lärm fast schon zur Geisterstunde vorzugehen. Drittens: Das System, wie es heute gehandhabt wird, taugt nichts.
Gegen den ersten Schluss spricht, dass die Flughafen Zürich AG ein gewinnorientiertes Unternehmen ist und es mehr als genug Anreize dafür gibt, einen Flug im Zweifelsfall auch kurz nach 23.30 Uhr noch starten zu lassen. Eine Busse kostet maximal 20’000 Franken. Selbst wenn sie doppelt so teuer wäre: Ein Unternehmen, das allein im ersten Halbjahr 2023 einen Gewinn von 138 Millionen Franken erwirtschaftet hat, könnte ein paar dieser Knöllchen quasi aus der Portokasse berappen. Ausserdem: Einen Flug wegen ein paar Minuten Verspätung noch zu canceln, ist eine für viele Betroffene höchst unerfreuliche Sache. Ich habe selbst vier Jahre in der Bodenabfertigung am Flughafen Zürich gearbeitet. Und für 200 aufgebrachte Passagiere, die sich auf die Ferien gefreut haben, um 23.15 Uhr noch umbuchen und Hotels suchen zu müssen, ist ein Albtraum. Für die Fluggäste, die in den allerseltensten Fällen etwas für die Verspätung können, ist die Erfahrung erst recht ein Horror. Genauso wie für die Beteiligten in der übrigen Bodenabfertigung, in den Hotels und bei den Fluggesellschaften. Die Versuchung, ein Auge zuzudrücken, wenn das Flugzeug halt um 23.33 statt um 23.28 Uhr abheben würde, ist logischerweise gross.
Die zweite Erklärung für die geringe Anzahl Rügen ist da schon wahrscheinlicher. «Der Flugplatzhalter kann bei unvorhergesehenen ausserordentlichen Ereignissen Ausnahmen gewähren», heisst es in der Verordnung über die Infrastruktur. Das ist mehr als schwammig formuliert.
Noch problematischer – und gleichzeitig am wahrscheinlichsten – ist aber die dritte Schlussfolgerung. Wie kann es sein, dass sich der Flughafen selbst diese Bewilligung ausstellen darf? Und wie kann es sein, dass sich nicht direkt das Bundesamt für Zivilluftfahrt diese Sondergenehmigungen anschaut, sondern dass zuerst noch als Filter das der Zürcher Volkswirtschaftsdirektion unterstellte Amt für Mobilität zwischengeschaltet wird? Und noch absonderlicher: Wie kann es sein, dass das Bazl nicht Buch darüber führt, welche Flüge es gerügt hat und weshalb? Letztere Informationen sind für die lärmgeplagte Bevölkerung um den Flughafen Zürich essenziell, um zu verstehen, ob sie im Namen der Gewinnmaximierung verschaukelt werden oder ob sie eigentlich keinen Grund zum Meckern haben. Es fehlt massiv an Transparenz – und lässt das ungute Gefühl aufkommen, dass es den Verantwortlichen beim Amt für Mobilität und beim Bazl auch eigentlich nicht so wichtig ist.
Diskussionen um die Emissionen am Flughafen bergen stets die Gefahr, einer Polarisierung des Diskurses zum Opfer zu fallen. Deshalb betonen Verbände wie der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich oder Fair in Air auch stets, dass man die wirtschaftliche Bedeutung des Tors zur Welt anerkenne. Aber in den vergangenen Jahren – Corona mal aussen vor gelassen – ist klar eine Verschlechterung der Situation zu erkennen. Die halbe Stunde nach 23 Uhr, die eigentlich nur für den Verspätungsabbau genutzt werden soll, wird seit Jahren ausgenutzt, um immer dieselben – nur auf dem Papier früher fliegenden – Verbindungen zu bedienen. Und selbst in der Zeit, in der eigentlich wirklich nichts mehr fliegen sollte, wird immer häufiger geflogen. 204 Flüge nach 23.30 Uhr in einem Jahr, das wäre – bei durchschnittlicher Verteilung – ein Fall jeden zweiten Tag. Es braucht deshalb dringend strengere Regeln, um die siebenstündige Ruhe endlich konsequent umzusetzen. Oder man hebt sie ehrlicherweise gleich ganz auf.
Fehler gefunden?Jetzt melden.













