Urteil VerwaltungsgerichtMäusebussarde haben am Flughafen definitiv gewonnen
Der Flughafen gelangt nicht ans Bundesgericht wegen des Verbots, Mäusebussarde abzuschiessen.

Anfang November hat das Zürcher Verwaltungsgericht eine Beschwerde des Flughafens abgewiesen. Aus Sicherheitsgründen wollten die Verantwortlichen am Flughafen Zürich pro Jahr bis zu 30 Mäusebussarde abschiessen können, die Flugzeugen in die Quere kommen. Eine entsprechende Bewilligung war im Januar 2020 erteilt worden. Doch dagegen hatte der Schweizer Vogelschutz Rekurs eingelegt. Nun hat der Flughafen Zürich bekannt gegeben, dass er die Sache auf sich beruhen lasse. «Aufgrund geringer Erfolgsaussichten werden wir das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterziehen», teilt Mediensprecherin Bettina Kunz mit.