Neues Urteil aus LausanneMann aus dem Bezirk Bülach zieht Ringier vor Bundesgericht und erhält teilsweise Recht
Ein neues Bundesgerichtsurteil besiegelt den Kampf zwischen einem Mann aus dem Bezirk Bülach und der Zeitung «Blick». Der Sachverhalt: Persönlichkeitsverletzung.

«Dieser Schweizer hilft Kinderquäl-Sekte»: Im Oktober 2013 erschien auf der Onlineplattform des «Blicks» ein Artikel, der noch Jahre später die Schweizer Gerichte beschäftigen würde. Mit vollem Namen war im Bericht ein Mann aus einer Zürcher Unterländer Gemeinde genannt, der die «Zwölf Stämme» unterstütze – die deutsche Justiz ermittelte zu diesem Zeitpunkt gegen die Sekte wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Kindern. Der Artikel zeigte nicht nur ein Foto des Mannes, sondern stellte auch seinen vollen Namen in den Titel.