Geldblog: Leserfrage zur AHVMuss ich als Frühpensionierter weiter AHV-Beiträge bezahlen
Wer früher in Pension geht, muss weiterhin Beiträge an die AHV leisten – und sich selbst darum kümmern.

Ich plane, mich frühzeitig pensionieren zu lassen. Ich hatte lange im Ausland gearbeitet und meine PK erlaubt eine frühzeitige Pensionierung. Muss ich bis 65 AHV-Beiträge leisten? Leserfrage von P.M.
Ja. Die AHV-Beitragspflicht endet erst, wenn man das ordentliche Rentenalter erreicht hat – bei Ihnen also mit 65 Jahren. Allerdings dürfen Sie nicht darauf warten, dass Ihnen die AHV eine Rechnung schickt. Vielmehr müssen Sie sich selbst um Ihre Beitragspflicht kümmern. Wie hoch die Beiträge ausfallen, berechnet die AHV auf der Basis Ihres Vermögens und jährlichen Renteneinkommens.
Besser fährt man als Frühpensionierter bezüglich der AHV-Beiträge, wenn man seine Erwerbstätigkeit nicht vollumfänglich aufgibt.
Die Frage stellt sich, ob Sie allenfalls verheiratet sind, da eine Ausnahme von der eigenen Beitragspflicht besteht, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin erwerbstätig sind. Konkret von der eigenen Beitragspflicht befreit wären Sie, wenn Ihre Ehefrau im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit AHV-Beiträge von mindestens 1006 Franken pro Jahr leisten würde.
Besser fährt man als Frühpensionierter bezüglich der AHV-Beiträge meist auch, wenn man seine Erwerbstätigkeit nicht vollumfänglich aufgibt, sondern noch wenigstens im Rahmen eines Teilzeitpensums erwerbstätig bleibt und als Erwerbstätiger AHV-Beiträge leistet. Hier genügt schon ein kleines Pensum mit einem Bruttojahreseinkommen aus dieser Erwerbstätigkeit von 4747 Franken und jährlichen AHV-Beiträgen von mehr als 503 Franken.
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