Nachtruhe ist wichtiger als der viertelstündliche Glockenschlag
Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt einem Ehepaar recht, das gegen den viertelstündlichen Glockenschlag der reformierten Kirche kämpft.

Das Verwaltungsgericht verbietet der reformierten Kirche in Wädenswil den viertelstündlichen Glockenschlag in der Nacht.
Sabine Rock
Seit Monaten herrscht dicke Luft zwischen der Stadt Wädenswil und der reformierten Kirche auf der einen Seite und einem Ehepaar auf der anderen Seite. Es geht um den Glockenschlag der reformierten Kirche, der die Nachtruhe des Ehepaars stört, das rund 200 Meter neben der Kirche wohnt.