
Am Freitag hat der Streit zwischen Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger und Felix E. Müller auch die Redaktion dieser Zeitung erreicht. In Form eines Schreibens der Anwaltskanzlei, die Leuenberger vertritt. Es geht um «Das Bundesratslexikon» und den Beitrag, den Müller über Leuenberger verfasst hatte. Darin sind die familiären Verhältnisse des Zürcher Alt-Bundesrats falsch dargestellt, und es wird behauptet, dem SP-Politiker wurde vom Gesamtbundesrat das Flughafen-Dossier entzogen. Das sei kreuzfalsch.
Inzwischen hat man sich mit dem Verlag geeinigt. Die Bücher werden nicht eingestampft, aber mit einem Einlageblatt als Korrigendum versehen. Ein solches Einlageblatt hat die Redaktion nun auch erhalten. Mit der höflichen Bitte, das Blatt in jenen Exemplaren einzulegen, die auf den Redaktionen liegen.
Selbstredend ist die Redaktion dankbar für die Zusendung. Dies, zumal eine Journalistin oder ein Journalist vor der ersten Redaktionssitzung täglich eine Seite aus besagtem Lexikon rezitiert. Verwendet werden die persönlichen Exemplare des Lexikons. Sie sind mit einer Widmung von Felix E. Müller versehen. Aktuell ist die kontemplative Lesung auf Seite 122 angelangt. In rund zwei Jahren dürfte das Kapitel zu Leuenberger auf den Seiten 638 bis 644 an der Reihe sein. Gut zu wissen: Die Redaktion ist schon jetzt gerüstet.
Spass beiseite: Die Redaktion ist bis jetzt zugegebenermassen ohne das – bestimmt lesenswerte – Lexikon ausgekommen. Was das Schreiben der Anwaltskanzlei von Moritz Leuenberger aber zweifellos bewirken wird: Alle werden sich daran erinnern, dass da doch etwas war mit Bundesrat Leuenberger und dem Flughafendossier.
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O causa Leuenberger
Eine Glosse von Patrick Gut.