Ronn-GemeindenÖffentliche Veranstaltungen ab 50 Personen sind meldepflichtig
Die Totalrevision der Polizeiverordnung Ronn in den vier Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt sieht eine neue Meldepflicht bei Veranstaltungen vor.

Am 15. Mai stimmt die Bevölkerung von Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt über die Totalrevision der Polizeiverordnung ab. Der kommunalen Polizei Ronn gehören die vier Gemeinden seit Ende 2011 an. Sie betreiben keine eigenen Polizeien mehr, sondern haben sich im Zweckverband zusammengeschlossen. Die Anpassungen sollen gesetzliche Lücken in den vier Gemeinden schliessen, die durch andere Vorschriften nicht abgedeckt sind, erklärt Beat Schneider, Polizeichef beim Zweckverband. Ein neu in die Verordnung aufgenommener Artikel betrifft öffentliche Veranstaltungen. Ab 50 Personen sind diese meldepflichtig. «Im Vordergrund stehen feuerpolizeiliche Vorschriften. Die Situation in gewissen Eventlokalen ist in dieser Hinsicht manchmal grenzwertig», sagt Schneider.