Priora blitzt mit Ausstandsbegehren gegen BAZL-Angestellte ab
Sechs Mitarbeitende des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) müssen im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Frachthalle am Flughafen Zürich durch die Flughafenbetreiberin nicht in den Ausstand treten. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Priora Airport Immobilien AG abgewiesen.

Diese von Remo Stoffel geleitete Firma plante seit 2005 selbst, eine Frachthalle am Flughafen zu realisieren. Das Bundesgericht hat mit einem am Mittwoch publizierten Entscheid das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, das im September 2016 keine Befangenheit feststellte.
Die Priora hatte im November 2015 im Verfahren über die Plangenehmigung für den Bau der neuen Frachthalle der Flughafen Zürich AG und der Enteignung eines der Priora gehörenden Grundstücks ein Ausstandsbegehren gestellt. Wie aus dem Entscheid des Bundesgerichts hervor geht, kritisiert die Priora, dass zwischen dem BAZL und der Flughafen Zürich AG eine systembedingte und geschäftliche Beziehung bestehe.
Ausserdem hätten beide gegen das von der Priora geplante Frachtgebäude «Limess» Rechtsmittel ergriffen. Aus diesen Gründen könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die involvierten BAZL-Mitarbeiter im nun aktuellen Plangenehmigungsverfahren und der notwendigen Enteignung unbefangen entscheiden würden.
Wie bereits die Vorinstanz kommen auch die Lausanner Richter zum Schluss, dass keine besondere Nähe zwischen BAZL und Flughafen Zürich AG festzustellen sei, die über die geschäftliche Beziehung hinaus gehe. Es könne deshalb davon ausgegangen werden, dass die Angestellten objektiv und unvoreingenommen entscheiden würden. (Urteil 1C_488/2016 vom 16.02.2017)
SDA/mcp
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