Spielregeln für den WM-Jubel
Heute beginnt die Zeit, in der der kollektive Ausnahmezustand ausbricht. Aber alles hat seine Grenzen, die Nebenerscheinungen der Fussball-WM sollen nicht überborden. Das gilt fürs traute Heim ebenso wie für die Strasse.

Nicht alle sind Fussballfans. Nicht alle sind Schweizer. Aber das zählt während der Fussball-Weltmeisterschaft in Russland nicht viel. In einer multikulturellen Gesellschaft wie in unserem Land hat in den bevorstehenden 31 Tagen immer jemand etwas zu bejubeln oder zu betrauern. Vor allem die Anhänger der Sieger werdenunüberhörbar und unübersehbar sein. Denn öffentliche Gefühlsausbrüche gehören zum massenpsychologischen Phänomen des Fussballs, zumal wenn Patriotismus zum Träger der Emotionen wird. Dennoch hat auch der tolierierte einmonatige Ausnahmezustand seine Spielregeln.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) erinnert an solche Vorschriften. Dabei nimmt er beide Seiten in die Pflicht. «Aufgrund des Grossanlasses sollte eine gewisse Toleranz bezüglich der Ruhezeiten gelten, es ist unrealistisch, die Nachtruhezeit bereits ab 22 Uhr durchsetzen zu wollen», schreibt der HEV in einer Medienmitteilung. Diese Botschaft adressiert er an jene Bewohnerinnen und Bewohner, die sich vom WM-Rummel gestört fühlen könnten.
Kein unbegrenzter Lärm
An die Fans in den Häusern richtet sich der HEV mit einer Mahnung: «Es besteht kein Recht darauf, unbegrenzt Lärm zu produzieren.» Insbesondere gehöre es sich nicht, Fernsehgeräte und Lautsprecher auf den Balkon oder in den Garten zu stellen und mit voller Lautstärke laufen zu lassen. «Auch im Wohnungsinneren sind derartige Geräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.»
Grosszügigkeit und Toleranz dürften keine Einbahn sein, darum appelliert der HEV, miteinander zu reden. «Wichtig ist stets, dass ein gutnachbarliches Gespräch gesucht und nicht gleich zum Telefon gegriffen wird, um die Polizei zu rufen.»
Während der Fussball-WM zeugen Fahnen an Hausfassaden, über Balkongeländer und aus Fenstern gehängt von patriotischen Gefühlen. Ist das gestattet? Kulant gibt sich die Immobilienverwaltung der Stadt Bülach bei ihren rund 50 Mietwohnungen. «Fahnen an der Hausfassade während der Fussball-Weltmeisterschaft werden toleriert, solange niemand gefährdet oder beeinträchtigt wird», sagt Projektleiter Thomas Preiser. Die Verwaltung würde also nur eingreifen, falls zu grosse Fahnen bis zu Balkonen oder über Fenster in unteren Geschossen reichten.
Polizei mit Augenmass
Die Stadtpolizei Bülach hält sich gemäss dem Teamleiter und stellvertretenden Polizeichef, Roger Rupper, generell an das Gesetz: Ab 22 Uhr gilt im öffentlichen Raum und in Privathaushalten die Nachtruhe. Bei Lärm aus Privathaushalten rücke die Stadtpolizei normalerweise erst dann aus, wenn sich die Nachbarschaft belästigt oder gestört fühlt.
Bestätigt sich dieser Sachverhalt vor Ort, muss die Polizeipatrouille handeln. «Dies kann von einer mündlichen Ermahnung über eine Ordnungsbusse bis zu einer schriftlichen Anzeige gehen», sagt Rupper – mit einem Zusatz: «Es ist mir ein Anliegen zu betonen, dass das polizeiliche Handeln mit Augenmass erfolgen wird.» Das gelte auch für Autokorsos, das Beflaggen und Verschönern von Fahrzeugen.
Für die WM-Lounge im Park auf dem Lindenhof wurde eine detaillierte Polizeibewilligung mit Auflagen erstellt. «Diese Veranstaltung wird polizeilich begleitet, die Auflagen werden überprüft und nötigenfalls auch sanktioniert», erklärt der stellvertretende Polizeichef.
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