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Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar

Eritreer, die ihre Dienstpflicht geleistet haben, müssen bei der Rückkehr in ihr Heimatland nicht generell mit erneuter Einberufung in den Nationaldienst oder mit Bestrafung rechnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil entschieden. (Symboldbild)

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SDA