Schallschutzperimeter ausweiten
Der Perimeter des neuen Schallschutzprogramms teilt die Gemeinde Neerach in zwei Hälften. Während der untere Teil von den Massnahmen profitieren soll, gehen die Liegenschaften am Hang leer aus. Dagegen wehrt sich der Gemeinderat nun mit einer Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht.

Das Schallschutzprogramm 2015 hat in Neerach nicht zu überzeugen vermocht. Die Gemeinde hat bereits am 15. September 2015 dagegen Einsprache erhoben, gerade mal eine Woche nachdem es öffentlich aufgelegt wurde. Gebracht hat es allerdings nichts.
Während in anderen Gemeinden wie Bülach oder Niederglatt die Grenzen des Schallschutzperimeters aufgrund von Einsprachen angepasst wurden, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Einwände aus Neerach im letzten Dezember vollständig abgewiesen. Nach eingehender Prüfung hat der Gemeinderat nun entschieden, diesen Entscheid weiterzuziehen und eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.
Perimeter soll grösser werden
Konkret wollen die Neeracher damit erreichen, dass auch die in Neerach am oberen Hang liegenden Liegenschaften in das neue Programm aufgenommen werden, insbesondere die nördlichen Teile. Mit dem aktuellen Stand ist nur der tiefer liegende Teil rund um die Zürcherstrasse nach Stadel im Perimeter drin, bis zum Gemeindehaus und dem Primarschulhaus. Alles, was oberhalb dieser Linie des gelben Bereichs liegt (in der Karte links), ist zu weit von den Abflugrouten weg und gehört deshalb nicht mehr in den Lärmschutzbereich.
Flugzeuge drehen zu früh ab
Die Argumentation des Neeracher Gemeinderats lautet nun aber, dass insbesondere wegen zu früh abdrehender Flugzeuge auch diese Gebiete in den Perimeter gehören oder zumindest einzelne Teile davon, nämlich jene im Norden (auf der Karte oben links). Es handelt sich um die Gebiete Rigi, Zelgli, Häldeli, Tuttli und Grund.
Fragen zum Zeitplan
In der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ersucht der Neeracher Gemeinderat auch um Stellungnahmen von Flughafen und Bund bezüglich Stand und Zeitplan des Betriebsreglements 2014.
Dieses ist seit längerem durch die fehlende Absegnung durch Deutschland blockiert, für die Beschwerde aber entscheidend, weil dieses neue Betriebsreglement zur Anpassung des Schallschutzprogramms und der nun zur Debatte stehenden Perimeterbegrenzung geführt hat. Der Gemeinderat möchte zudem zu den zu früh nach Westen abdrehenden Flugzeugen eine Stellungnahme erhalten und dazu, welche Auswirkungen allgemein für Neerach zu erwarten seien.
Dorfplanung wird erschwert
Zuletzt wollen die Neeracher auch eine Stellungnahme zu den Möglichkeiten für eine Koordination der Planungen des Bundesamts für Zivilluftfahrt und des Flughafens mit der kommunalen Bau- und Zonenordnung, welche für 15 bis 25 Jahre planbeständig und grundeigentümerverbindlich sein muss.
Dabei fügt der Gemeinderat an, dass eine ordnungsgemässe kommunale Planung erschwert und gar verunmöglicht werde, wenn diese auf die vorläufigen, noch nicht rechtskräftigen und sich überlappenden Regelungen angewiesen sei.
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