Schlecht besuchte Gemeindeversammlung in Bassersdorf
Ein Geschäft genügt offenbar nicht, die Halle in der Sportanlage BXA zu füllen. An der Gemeindeversammlung vom Donnerstagabend nahmen nur 69 Stimmberechtigte teil, knapp ein Prozent der Bevölkerung.

Gemeinderat Richard Dunkel, zuständig für Gesellschaft und Kultur, informierte über die neue, überarbeitete Vereinsunterstützungs-Verordnung, VUV. Um finanzielle Unterstützung von der Gemeinde zu erhalten, müssen Vereine verschiedene Auflagen erfüllen: Ihr Sitz muss seit mindestens zwei Jahre in Bassersdorf liegen und eine Sportart oder Tätigkeit anbieten, die in Bassersdorf noch nicht angeboten wird.
Politisch tätige Vereine ausgeschlossen
Vereine mit vielen ortsansässigen Mitgliedern erhalten höhere Beiträge an Infrastrukturkosten, Beispiel Hallenmieten. Keine Unterstützung wird Vereinen zugesprochen, die gewinnorientierte, kommerzielle, religiöse oder ethische Zwecke verfolgen. Aus der Versammlung kam der Antrag, auch politisch tätige Vereine von der Unterstützungsberechtigung auszuschliessen. Dieser Antrag wurde angenommen, im Gegensatz zu einigen andern Änderungsanträgen, die alle abgelehnt wurden.
In der Schlussabstimmung genehmigte die Versammlung die revidiert VUV mit vier Gegenstimmen. Das dazugehörende Vereinsunterstützungsreglement VUR bewilligte der Gemeinderat bereits in eigener Kompetenz am 13. Dezember 2016. Nach der Abstimmung teilte der Stimmbürger Dölf Kellenberger mit, dass er sich vorbehalte, gegen die soeben beschlossene VUV beim Bezirksrat eine Beschwerde zu beantragen. Der Ausschluss von politischen Vereinen sei eine Diskriminierung.
Im Anschluss an die ordentliche Gemeindeversammlung orientierte Berater Matthias Lehmann von der swissplan.ch in Zürich über die Auswirkungen des neuen Gemeindegesetzes. Das Gesetz sollte 2018 in Kraft treten und einige Änderungen in der Bewertung des Verwaltungsvermögens und der Finanzbuchhaltung der Gemeinden bringen.
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