Nach UnterrichtsausschlussSchülerin aus Opfikon zieht Spucktest-Fall vors Bundesgericht
Im April 2021 verweigerte eine damals 12-Jährige einen Spucktest und wurde für 10 Tage vom Unterricht ausgeschlossen.

Das Bundesgericht muss sich mit einem Fall aus Opfikon befassen. Eine heute 13-jährige Schülerin, vertreten von ihrem Vater und einem Anwalt, hat eine Beschwerde gegen einen Schulausschluss aus dem Jahr 2021 eingereicht. Die Schülerin hatte damals einen Corona-Spucktest verweigert und durfte deshalb 10 Tage nicht am Unterricht teilnehmen. Sie und ihr Vater klagten, der Rekurs wurde allerdings sowohl vom Bezirksrat als auch vom Verwaltungsgericht abgewiesen, weshalb sie den Fall nun vors Bundesgericht ziehen.