«Sie wollen unseren Willen brechen»
Unterwegs mit David Michael auf seiner behördlich auferlegten täglichen Reise in die Notunterkunft. Dort muss er sich zeigen, wenn er sein Nothilfegeld will.

David Michael* ist wieder unterwegs. Täglich fährt er im Zug quer durch den Kanton Zürich, um seine Nothilfe von zehn Franken pro Wochentag abzuholen. Er heisst eigentlich anders, will aber nur unter Zusicherung der Anonymität in der Zeitung über sein Schicksal berichten.Michael ist abgewiesener Asylbewerber. Seinen N-Ausweis für Asylsuchende musste er vergangenen Oktober abgeben. Kurz zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht seinen Rekurs gegen den Wegweisungsentscheid des Bundes abgelehnt. Seine letzte Hoffnung ist jetzt eine Beschwerde an den UN-Ausschuss gegen Folter, die sein Anwalt eingereicht hat. Sie hat bewirkt, dass der Vollzug seiner Wegweisung aufgeschoben wurde.
Doch seit Anfang Februar muss Michael täglich zweimal von seinem Wohnort im Norden des Kantons zu eine Notunterkunft im Süden des Kantons hin- und herreisen, um das ihm zustehende Nothilfegeld abzuholen. Der Grund: Auf diesen Zeitpunkt führte der Kanton Zürich die Regel ein, dass abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe erhalten, wenn sie morgens und abends in der ihnen zugewiesenen Unterkunft ihre Anwesenheit per Unterschrift bezeugen.
Rund 800 Menschen sind davon betroffen. Eine kürzlich lancierte Petition dagegen haben innert einer Woche über 3300 Personen unterschrieben. Der verantwortliche Regierungsrat Mario Fehr (SP) wird auch von seiner eigenen Partei wegen der Massnahme kritisiert. Der Streit führte jüngst zum Rücktritt des SP-Kantonalparteipräsidenten Daniel Frei. Fehr nahm bislang zum Thema öffentlich keine Stellung. Zur Begründung der umstrittenen Massnahme führte sein zuständiger Chefbeamter an, es gelte sicherzustellen, dass nur diejenigen das Geld erhalten, die es brauchen.
Aus gut bezahlter Stellung
Michael betont, er sei nie des Geldes wegen in die Schweiz gekommen. Er habe in seiner Heimat Pakistan studiert und dort zuletzt in gut bezahlter Anstellung für eine Schweizer Organisation gearbeitet. Doch dann seien er und seine Frau in Gefahr geraten. Unbekannte hätten ihn bestechen wollen, damit er ihnen helfen würde, in die Schweiz zu gelangen. Sie hätten ihn immer wieder bedrängt. Michael erklärt, er habe das Bestechungsgeld abgelehnt und gesagt, er werde zur Polizei gehen. Daraufhin habe er einen Drohbrief erhalten, der sich gegen ihn und seine Frau richtete. Von Kidnapping war die Rede.
Als Angehöriger der christlichen Minderheit im muslimischen Pakistan bekam er Angst. Und hoffte, in der Schweiz ein neues Leben in Frieden beginnen zu können.
Manche wohnen privat
Michael ist überzeugt: «Wenn du einen Willen hast, kannst du es schaffen. Aber sie versuchen, diesen Willen zu brechen.» Gemeint sind die Zürcher Behörden unter Regierungsrat Fehr. Sie lancierten die zweimal tägliche Unterschriftenpflicht für abgewiesene Asylsuchende, die Nothilfe beziehen. Und lockern sie nun per 1. März teilweise wieder (siehe Kasten).
Die Notunterkunft, die sie Michael zuwiesen, ist eine Ansammlung von Container-Baracken am Ortsrand. Die Nothilfebezüger leben dort in beengten Verhältnissen mit bescheidener Infrastruktur. Nur wer gar keine andere Möglichkeit habe, wohne dort, sagt Michael. Doch manche abgewiesene Asylsuchende haben privat Unterkünfte für sich organisiert. So auch Michael. Nachdem er seine morgendliche Unterschrift im Durchgangszentrum geleistet hat, fahren wir mit dem Zug zu seiner privaten Bleibe. Ein befreundeter Pakistani lässt Michael und seine Frau in seinem Haus wohnen. Sie erledigen dafür Haushaltsarbeiten.
«Das ist mein Zuhause», sagt Michael. Seine Frau hat Tränen in den Augen, als wir eintreten. Sie habe gerade gebetet. Für ihre Zukunft. «Wir beten täglich», sagt Michael.
Seit sechs Jahren lebt er nun in der Schweiz. Doch eine Arbeitsbewilligung hat er nicht. Und seit Oktober bekommt er auch keine Sozialhilfe mehr. Unterstützung in Form von Lebensmitteln und Bahntickets erhalte er von Freunden aus seinem privaten Umfeld. Er helfe dafür mal da mit Wäschewaschen, mal dort bei der Gartenarbeit aus. Viele Sans-Papiers hielten sich so über Wasser. Er habe gehofft, die Schweiz würde ihm helfen, weil er ihr half, dass dubiose Gestalten nicht einreisen konnten. Doch sein Asylgesuch sei abgelehnt worden mit der Begründung, er hätte ja in Pakistan zu Polizei gehen können, als er und seine Frau bedroht worden seien.
Michael lacht bitter: In einem Land wie Pakistan hätte dies nichts genützt, sagt er. Auch die Polizei sei dort bestechlich. Und als Angehörige der christlichen Minderheit wären er und seine Frau im muslimischen Pakistan besonders gefährdet.«Wie könnte ich in diese Hölle zurückgehen, in der Selbstmordanschläge an der Tagesordnung sind?», fragt Michael. Er hofft nun, dass Gott ihm hilft.
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