Sozialabteilung zieht Bilanz
Der Zwischenbericht der Opfiker Sozialabteilung zeigt, dass bei 122 Fällen eine offene Forderungssumme von mehr als 500 000 Franken besteht.

Seit November 2015 wurden bei der Stadt Opfikon Inkassomassnahmen zur Rückerstattung aus unrechtmässigem respektive rechtmässigem Sozialhilfebezug intensiviert. Wie die Sozialabteilkung in einer Mitteilung schreibt, wurde hierzu per Dezember 2016 ein zweiter Zwischenbericht erstellt. Dieser zeigt auf, dass seit November 2015 Rückerstattungen von rund 56 000 Franken verbucht werden konnten. Allerdings bestehe per Dezember 2016 bei 122 Fällen eine offene Forderungssumme von insgesamt 536 000 Franken.