Sozialhilfebetrüger werden nicht ausgeschafft
Ausländer, die missbräuchlich Sozialhilfe beziehen, können des Landes verwiesen werden. Dazu ist es bisher aber noch nicht gekommen.
Im Jahr 2017 sind 206 Personen wegen unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfe angezeigt worden, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Die Zeitung bezieht sich auf Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik, die der Bund kürzlich veröffentlicht hat. 90 der 206 Anzeigen stammen aus dem Kanton Zürich, 21 aus dem Aargau, 20 aus dem Kanton Genf. Schweizweit wurden 125 Ausländer und 81 Schweizer angezeigt.
Seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verlieren Ausländer, die missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben, ihr Aufenthaltsrecht. Dazu musste ein neues Gesetz geschaffen werden, dass diesen Tatbestand unter Strafe stellt.
Sozialämter klären Missbräuche ab
Für viele Anzeigen sind die Sozialämter der grössere Städte verantwortlich. Eigens dafür eingerichtete Abteilungen klären mutmassliche Missbräuche ab. Laut einer Umfrage der «NZZ am Sonntag» erstattete die Sozialbehörde der Stadt Bern 32 Anzeigen und jene der Stadt Zürich 22. Die Dunkelziffer dürfte laut der Zeitung jedoch höher liegen.
Dies hat zwei Gründe: In der Kriminalstatistik werden nur Anzeigen erfasst, die bei der Polizei eingereicht werden. Diverse Sozialbehörden reichen Strafanzeigen allerdings bei den Staatsanwaltschaften ein. Zudem überlassen sie es oftmals den Ermittlungsbehörden, ob die Straftat als Sozialmissbrauch oder als Betrug gewertet wird. Auf dieses Delikt stehen viel höhere Freiheitsstrafen, es wird dann aber nicht in der besagten Statistik erfasst.
Noch keine Ausschaffungen
Wie viele Angezeigte tatsächlich verurteilt wurden, ist noch nicht bekannt. Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht diese Zahlen im Juni. In den wenigen bisher bekannten Fällen wurden bedingte Geldstrafen oder Bussen ausgestellt. Zu Ausschaffungen ist es dagegen noch nicht gekommen, obwohl dies die Ausschaffungsinitiative verlangt. Grund dafür ist die von Bundesrat und Parlament eingeführte Härtefallklausel.
Gemessen an den Bezügern von Sozialleistungen ist die Zahl der Strafanzeigen gering. Bei 270'000 Sozialhilfeempfängern und 220'000 IV-Bezügern Ende 2016 entsprechen gut 200 Anzeigen einem Anteil mutmasslicher Missbrauchsfälle von unter einem Prozent.
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