Sozialversicherung spürt Wegfall der IV-Detektive
Weil keine Detektive mehr eingesetzt werden dürfen, konnte die Sozialversicherungsanstalt im vergangenen Jahr weniger Missbrauchsfälle aufdecken.

Der Kampf gegen IV-Betrug habe sich erschwert, hält die Sozialversicherungsanstalt SVA des Kantons Zürich in ihrem Jahresbericht fest. Obwohl im Jahr 2017 mehr Verdachtsmeldungen eingingen, konnten weniger effektive Missbrauchsfälle festgestellt worden - weil keine IV-Detektive mehr eingesetzt werden können.
«Der Wegfall der Möglichkeit der Observation ist einschneidend für die Missbrauchsbekämpfung»
Für die verdeckte Observation von IV-Bezügern fehlt es in der Schweiz an einer gesetzlichen Grundlage. Dies hatte das Bundesgericht im vergangenen August festgestellt. In der Folge hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen die IV-Stellen angewiesen, vorläufig keine Detektive mehr einzusetzen.
«Der Wegfall der Möglichkeit der Observation ist einschneidend für die Missbrauchsbekämpfung», hält nun die SVA Zürich in einer Medienmitteilung zur Publikation ihres Jahresberichts 2017 am Mittwoch fest.
Die SVA Zürich bearbeitete im vergangenen Jahr insgesamt über 700 Verdachtsmeldungen - das waren 43 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. In 57 Fällen kam sie am Ende der Abklärungen zum Schluss, dass effektiv ein Missbrauch vorlag.
Die Zahl der erhärteten Fälle ging damit im Vergleich zum Vorjahr - trotz der deutlichen Zunahme der Verdachtsfälle - um 29 zurück, wie die SVA schreibt. «Massgeblich dafür verantwortlich ist das seit 2. August 2017 geltende Oberservationsverbot für die IV.»
In 10 der 57 Missbrauchs-Fälle wurde der Antrag für eine IV-Rente abgelehnt, 4 laufende IV-Renten wurden herabgesetzt und 43 wurden ganz aufgehoben, wie es im Jahresbericht heisst.
Schaden von 20 Millionen Franken verhindert
Der so verhinderte Schaden ist gemäss Mitteilung gross: Bis die 57 Personen ins AHV-Alter gekommen wären, wären insgesamt «missbräuchliche Zahlungen in der Höhe von rund 20 Millionen Franken» ausbezahlt worden. Im Jahr 2016, als noch IV-Detektive eingesetzt werden konnten, wurde der verhinderte Schaden auf über 31 Millionen Franken geschätzt.
Vor dem Observationsverbot hatte die SVA Zürich jährlich rund 30 Überwachungsaufträge erteilt. Dies immer, wenn Einsparungen von über 100'000 Franken zu erwarten waren und der Anfangsverdacht als erhärtet galt.
Alle Überwachungen, welche die SVA in Auftrag gab und verwertete, hätten vor Gericht standgehalten, heisst es in der Mitteilung weiter. «Das zeigt, dass die SVA Zürich das Mittel der Observation nur in begründeten Fällen eingesetzt hat.»
Auf Bundesebene ist eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage vorgesehen, welche den Einsatz der IV-Detektive regelt und erlaubt.
SDA/huy
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