«Ablenkungsschläge» an FrauendemoStaatsanwalt darf gegen Zürcher Stadtpolizist ermitteln
Gegen den Polizisten, der bei einer Demo eine junge Frau geschlagen hat, läuft eine Strafuntersuchung. Doch solche Ermittlungen führen selten zu einer Verurteilung.

Es kommt selten vor, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen Polizisten ermittelt. Oft tut sie es widerwillig, weil etwa ein mutmassliches Opfer von Polizeigewalt darauf besteht. Umso ungewöhnlicher ist es, dass nach einer gewalttätigen Verhaftung vom vergangenen März ein Zürcher Staatsanwalt von sich aus tätig geworden ist.
Er habe der Frau zwei «Ablenkungsschläge» gegen den Kopf verpasst, nachdem diese ihn in die Hand gebissen habe, sagte der Polizist nach der Verhaftung. Gegen die Frau läuft ein Strafverfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte.