Staatsanwaltschaft will nicht gegen Mario Fehr ermitteln
Die Zürcher Staatsanwaltschaft will im Zusammenhang mit dem Kauf der umstrittenen Überwachungssoftware Galileo nicht gegen SP-Regierungsrat Mario Fehr ermitteln.

Der Kantonsrat kann noch ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft verlangen, dass sie gegen Fehr ermittelt. Ob ein Strafverfahren geführt wird, entscheiden entweder die Geschäftsleitung (GL) des Kantonsrates oder das Kantonsratsplenum, voraussichtlich im November, wie Moritz von Wyss, Leiter der Parlamentsdienste, am Dienstag auf Anfrage sagte.
Die Staatsanwaltschaft hat die Sachlage geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass es keinen Hinweis auf strafbares Handeln gibt. Sie stellt dem Kantonsrat den Antrag, ihr keine Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens zu erteilten.
Die Justizkommission des Kantonsrats wird laut von Wyss eine Vorprüfung vornehmen und einen Antrag an die GL stellen. Wenn die Anzeige als «komplett unbegründet» eingeschätzt wird, entscheidet die GL abschliessend. Andernfalls stellt sie dem Kantonsrat einen Antrag.
Juso verlangt Ermittlungen durch ausserkantonale Behörde
Die Juso hatte in ihrer Anzeige von einem «illegalen Kauf und der illegalen Verwendung eines Staatstrojaners» geschrieben. Ihrer Ansicht nach hatte sich Fehr mit dem Kauf der Überwachungssoftware strafbar gemacht. Vorgeworfen wurden ihm Amtsmissbrauch und unrechtmässige Datenbeschaffung.
Nach Ansicht der Juso sollte eine ausserkantonale Behörde Ermittlungen gegen Regierungsrat Fehr, die Oberstaatsanwaltschaft und das Zwangsmassnahmengericht einleiten, um den «Trojanerskandal lückenlos aufzuklären». Die Zürcher Staatsanwaltschaft, die dem Obergericht beantragt hatte, Trojaner zu kaufen, sei befangen.
Die Juso werde weitere Schritte prüfen, um die Strafverfolgung doch noch zu ermöglichen. «Wir lassen uns sicher nicht von einer befangenen Staatsanwaltschaft abspeisen», schreibt sie in ihrer Mitteilung vom Dienstag.
Internetkommunikation von Drogenkriminellen überwachen
Im Juli war bekannt geworden, dass die Zürcher Kantonspolizei für eine halbe Million Franken eine Software gekauft hatte, mit der E-Mails, Internettelefonate und Chats überwachen zu können. Auslöser für den Kauf waren Fälle von schwerster Drogenkriminalität und Geldwäscherei.
Das Zwangsmassnahmengericht erlaubte in diesem Zusammenhang die Überwachung der verschlüsselten Internetkommunikation. Die Zürcher Polizei nutzt die Software allerdings nicht mehr, weil die italienische Herstellerfirma gehackt und der Quellcode im Internet veröffentlicht wurde.
SDA/mst
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