Steuersekretär wegen Amtsmissbrauchs angeklagt
Weil er einem notorischen Steuersünder die Abmeldebestätigung verweigerte, muss sich der Steuersekretär von Freienstein-Teufen vor Gericht verantworten.

Dem Steuersekretär von Freienstein-Teufen droht eine bedingte Geldstrafe. Ende Juli muss er sich wegen Amtsmissbrauchs oder gegebenenfalls Nötigung vor dem Bülacher Bezirksgericht verantworten. Der Steuersekretär hatte 2011 dafür gesorgt, dass einem Einwohner die Abmeldebestätigung verweigert wurde, weil dieser noch offene Steuerschulden hatte und sich ins Ausland absetzen wollte. Der Sekretär erhoffte sich davon, dass der Schuldner seine Steuern bezahlen würde, was aber nicht der Fall war. Die Entscheidung, die Abmeldebestätigung zu verweigern, traf der Steuersekretär mit dem Einverständnis des damaligen Gemeindepräsidenten Werner Lienhard, der mittlerweile sein Amt abgegeben hat.