Gemeindeversammlung OtelfingenStimmberechtigte lehnen Erhöhung des Steuerfusses ab
Der Steuerfuss in Otelfingen bleibt bei 88 Prozent. Das Stimmvolk hat sich gegen einen Anstieg um die vom Gemeinderat geforderten 3 Prozent entschieden.

Der Gemeinderat Otelfingen budgetiert für das kommende Jahr ein Defizit von etwas mehr als 1 Million Franken. Die Einnahmen von rund 15,1 Millionen Franken und Ausgaben von 16,1 Millionen Franken basieren auf einem Steuerfuss von 91 Prozent. Das sind 3 Prozent mehr als bisher.
Die 98 an der Gemeindeversammlung vom Montag anwesenden Stimmberechtigten (5,5 Prozent) wollten davon jedoch nichts wissen. Mit grossem Mehr folgten sie dem Antrag eines Votanten, den Steuerfuss bei 88 Prozent zu belassen. In den vergangenen Jahren habe es innerhalb kurzer Zeit dreimal eine Erhöhung gegeben, das wolle man nicht schon wieder. Auch die Rechnungsprüfungskommission (RPK) war der Meinung, eine weitere Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht erforderlich. RPK-Präsident Giancarlo Maraffio erklärte im Zusammenhang mit dem Kreditantrag für die Sanierung und den Umbau des Kindergartens Sandacker von 700’000 Franken: «Auch bei gleichbleibendem Steuerfuss ist diese Sanierung zu verkraften. Wir haben uns eingehend mit der finanziellen Situation der Gemeinde auseinandergesetzt. Momentan stehen wir noch gut da.»
Finanzvorstand Urs Scheidegger bestätigte zwar, dass die Liquidität immer noch gegeben sei. «600’000 Franken reichen allerdings nicht für die geplanten Investitionen.» Das Nettovermögen habe sich in den vergangenen zehn Jahren halbiert. Ein höherer Steuerfuss sei nicht die Lösung aller finanziellen Probleme, wäre aber eine Entlastung des Defizits um 250’000 Franken. «Bisher wurde das Eigenkapital nicht für strukturelle Defizite eingesetzt, deshalb unser Antrag auf einen höheren Steuerfuss.»
Das Budget wurde mit grossem Mehr angenommen, wobei die Kennzahlen entsprechend dem gleichbleibenden Steuerfuss angepasst werden.
Zahlreiche Anträge zum Mehrwertfondsausgleich
Aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes des Kantons müssen die Gemeinden über einen Mehrwertfondsausgleich und eine dazugehörende Verordnung bestimmen. Eine entsprechende Regelung wird in der Bau- und Zonenordnung (BZO) verankert. In Otelfingen befindet sich diese in einer Totalrevision, die noch nicht abgeschlossen ist. Das veranlasste einen Votanten, einen Antrag auf Rückweisung des Geschäfts zu stellen, bis die Gesamtrevision der BZO als Diskussionsgrundlage möglich sei. 30 Personen unterstützen diesen Antrag, 60 waren dagegen.
Der Gemeinderat beantragte für den Mehrwertausgleich eine Abgabe von 40 Prozent auf Planungsvorteile, die durch Auf- oder Umzonung entstehen. Dabei soll die Freifläche 1200 Quadratmeter betragen. «Es geht darum, dass Landeigentümer von verdichtetem Bauen profitieren und die Gemeinde einen Ausgleich für die Mehrbelastung bekommt», führte Scheidegger aus. Bilaterale Verträge seien auch möglich. Es folgten mehrere Anträge auf Kürzung der Abgabe. Jener, der 0 Prozent forderte, erhielt von 23 Anwesenden Zustimmung. Der zweite wollte sie bei 20 Prozent festsetzen und erhielt 25 Ja-Stimmen. Für die 40 Prozent des Gemeinderats stimmten 48 Personen.
Bei der Gegenüberstellung von 20 Prozent und 40 Prozent entschieden sich 50 für die geringere Abgabe und 46 für die höhere. Der bereinigte Antrag wurde mit grossem Mehr gutgeheissen.
In einem nächsten Schritt ging es um die Genehmigung der Verordnung, die auf den 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Auch dazu gab es verschiedene Voten zum Inhalt. 78 Personen waren aber für den Antrag des Gemeinderats. Als alles entschieden schien, wurde nochmals ein Antrag gestellt, das ganze Geschäft zurückzustellen und über eine Urnenabstimmung zu entscheiden mit der Begründung, es seien viele aus Sicherheitsgründen der Gemeindeversammlung fern geblieben. Es solle jedoch die Möglichkeit geben, dass alle über diese Fondausgaben mitbestimmen könnten. Dieser Antrag hatte bei den Anwesenden keine Chance.
700’000 Franken für Kindergartensanierung
Primarschulpflegepräsident Michael Roth versicherte, nach Möglichkeit das Kostendach von 700’000 Franken für Renovation und Umbau des Kindergartens Sandacker nicht auszuschöpfen. «Der 1986 gebaute Kindergarten entspricht weder strukturell noch pädagogisch den heutigen Anforderungen», sagte er. Es sei aber wichtig, alle Schulräume möglichst nahe beisammen zu haben. Der Standort Sandacker sei deshalb ideal.
Ein Votant empfand das Timing für den Kreditantrag als «ungünstig» in Anbetracht der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde und schlug vor, die Sanierung um drei bis vier Jahre verschieben. Roth gab zu bedenken, dass gewisse Arbeiten bei Schäden am Bau unbedingt jetzt gemacht werden müssten. Es folgte ein Antrag, den Betrag auf 500’000 Franken festzusetzen, der jedoch keine Chance hatte. Mit grossem Mehr folgte das Plenum schliesslich dem Antrag des Gemeinderats.
Gemeindepräsidentin Barbara Schaffner erklärte nach der Versammlung, die geplante Diskussionsrunde über die Zukunft des alten Gemeindehauses «in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde» auf den Frühling zu verschieben.
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