Tierschützerdemo zu Unrecht nicht bewilligt
Regensdorf hat dem Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) die Bewilligung für eine Tierschutzkundgebung zu Unrecht untersagt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Im August 2014 wollte der Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) in Regensdorf eine Demonstration gegen einen einen Kaninchenhalter durchführen, der seine Tiere in Käfigen und Kästen hält. Im Juli 2014 ersuchte der Verein deshalb die Gemeindeverwaltung Regensdorf um eine Bewilligung für eine halbstündige Tierschutzkundgebung im Bereich Oeriweg mit rund sieben Personen.
Auf eine konkrete Nachfrage hin weigerte sich der VgT, der Gemeinde den genauen Grund für die Demo bekanntzugeben. Der Verein erhielt deshalb kein grünes Licht. Die vom VgT erhobenen Rechtsmittel wurden von allen Instanzen abgewiesen. Er berief sich auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Keine weiteren Informationen für eine Bewilligung nötig
Nun hat sich das Bundesgericht in Lausanne mit dem Fall beschäftigt und dem Tierschutzverein Recht gegeben: Es hält fest, der Gemeinde hätte die Information, dass es sich um eine Tierschutzkundgebung handle, reichen müssen. Sie hätte vom Verein jedoch darüber Auskunft verlangen können, ob er einen Umzug durchs das Quartier plane oder eine Demo vor einer bestimmten Liegenschaft.
Wie der VgT auf seiner Website schreibt, wird die Kundgebung «demnächst nachgeholt» werden.
SDA/ori
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch