Mann schaute aufs HandyTram fährt in Fussgänger: VBZ sind doch nicht schuld
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Obergerichts gekippt. Ein Mann, der plötzlich auf die Strasse lief, trägt die Verantwortung für den Unfall.

Nicht ungefährlich: Mitten im Tramverkehr aufs Handy starren (Symbolbild).
Foto: Keystone
Der 20. Februar 2019 war ein sonniger und trockener Tag, die Sicht ungetrübt. Ein Mann stand an einer VBZ-Tramhaltstelle, den Rücken zum einfahrenden Tram gewandt. Er tat das, was heutzutage sehr viele Menschen tun, auch im öffentlichen Raum: Er blickte auf seinen Handy-Bildschirm.