Geoblocking-Verbot in der SchweizTUI und deutscher Möbelhändler beheben Verstösse
Schweizer Kundinnen und Kunden können nun ungehindert auf ausländische Websites der beiden Firmen zugreifen. Das ist seit dem 1. Januar so vorgeschrieben.

Vor einer Woche deckte die SonntagsZeitung auf, dass sich die deutschen Unternehmen TUI und Kare nicht an das Schweizer Geoblocking-Verbot halten. Der Bericht zeigte Wirkung: Inzwischen setzen der Reiseveranstalter und der Möbelhändler das seit Anfang Jahr geltende Gesetz um.