Obergericht ZürichÜberhöhte Mieten für kleine Zimmer – das ist Wucher
Eine 58-jährige Frau wird bestraft, weil sie für Zimmer ohne eigene Küche und ohne eigenes Bad bis zu 1260 Franken verlangte.

Das Zürcher Obergericht hat eine Vermieterin wegen gewerbsmässigen Wuchers verurteilt. Die 58-Jährige erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau bewusst überhöhte Mieten für kleine Zimmer verlangte, wie sie an der mündlichen Urteilseröffnung am Donnerstag darlegten.
Ebenso habe sie die Notlage der sozial Schwachen ausgenützt. So hätten viele der 42 Mieter kaum Deutsch gesprochen und die meisten waren Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Geflüchtete, wie der vorsitzende Richter ausführte. Auf dem «normalen» Wohnungsmarkt hätten diese Personen kaum eine Chance gehabt.
Desolater hygienischer Zustand der Wohnungen
Auch für den teils desolaten hygienischen Zustand in einer Wohnung sei die Frau verantwortlich gewesen. Die Aussagen vieler Mieter stützten diese Einschätzung. So vermietete die 58-jährige Chinesin eine 156-Quadratmeter-Wohnung an der Badenerstrasse in Zürich, welche die Chinesin selbst gemietet hatte. Die Frau schuf mithilfe von Trennwänden elf abschliessbare Zimmer, das kleinste davon mass sieben Quadratmeter. Zuletzt hausten elf Erwachsene in der Wohnung, sie mussten sich eine Küche, ein Bad und eine Toilette teilen. In dieser Wohnung waren das Bad und ein Zimmer grossflächig verschimmelt, einmal fielen Kakerlaken ein. Ein anderes Mal fand ein Hygiene-Inspektor gar Rattenköttel.
Sie vermietete zwei weitere Wohnungen in Schlieren und Zürich, die ihr und ihrem Ehemann gehörten, ebenfalls zu nach Ansicht der Staatsanwaltschaft «krass überhöhten Preisen». Für die Zimmer in Schlieren verlangte die Frau zwischen 700 und 750 Franken, für jene in Zürich zwischen 900 und 1260 Franken.
Dafür hatte das Bezirksgericht Zürich die Frau in erster Instanz noch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Insgesamt erhielt sie eine Gefängnisstrafe von 33 Monaten, davon hätte sie elf Monate absitzen müssen. Das Obergericht belässt es nun bei einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Wie «20 Minuten» berichtet, wurden zudem 88’000 Franken auf zwei Bankkonti der Frau sichergestellt. Dieses Geld wird nun zur Deckung der Gerichts-und Untersuchungskosten eingezogen.
SDA/mps
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