Gefundene 1000er-Note eingesteckt
Ein Mann steckte in einer Bank eine 1000er-Note ein, ohne den Fund zu melden. Das Bezirksgericht Uster hat das Verfahren gegen ihn eingestellt. Nun muss es sich auf Geheiss des Obergerichts erneut mit dem Fall beschäftigen.

Der Fall scheint eigentlich klar zu sein: Eine Seniorin hob im Mai 2015 in einer Bank mehrere Tausend Franken in bar ab. Als sie sich danach noch in der Bank hinsetzte, um das Geld zu zählen, merkte sie, dass ihr eine 1000er-Note fehlte. Sie ging zurück an den Schalter und meldete ihren Verlust. Daraufhin schauten sich der Bankangestellte und die Frau in der Bank um, fanden die Note jedoch nicht. Auf der Videoüberwachung war jedoch zu sehen, wie der Mann, der hinter der Frau anstand, eine Bewegung machte, die so aussah, als ob er die Note einstecken würde.
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland führte deshalb ein Strafverfahren gegen den Mann und erhob im Januar 2016 Anklage wegen unrechtmässiger Aneignung beim Bezirksgericht Uster. Gemäss Anklageschrift hat der Mann die Note eingesteckt, in der Absicht, sich damit wirtschaftlich besserzustellen, und im Wissen, dass das Geld nicht ihm gehört. Dies bestreitet er aber offenbar, denn die Note bleibt bis zum heutigen Zeitpunkt verschwunden.
Unklar, wem die Note gehört
Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für das Bezirksgericht Uster ist gemäss Urteil nicht klar, wer und ob überhaupt jemand Eigentümer der Note war. Es beurteilte deshalb den Strafgesetzbuchartikel der unrechtmässigen Aneignung anders als die Staatsanwaltschaft.
Das ist vor allem bitter für das Opfer. Denn die Staatsanwaltschaft hatte den Aneignungsartikel so ausgelegt, dass es sich um ein Offizialdelikt gehandelt hätte. Nach Ansicht des Bezirksgerichts wird hingegen eine Strafanzeige benötigt. Da die Frau keine Anzeige gemacht hatte, fehlte gemäss Gericht eine Prozessvoraussetzung.
Nach Uster zurückgewiesen
Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Rekurs beim Zürcher Obergericht. Dieses gab in einem aktuellen Urteil der Staatsanwaltschaft teilweise recht und wies den Fall zur Neubeurteilung ans Bezirksgericht Uster zurück.
Zwar folgt das Obergericht der Argumentation des Bezirksgerichts, dass es sich um ein Antragsdelikt handelt. Das Bezirksgericht muss nun aber noch den Vorwurf des «Nichtanzeigens eines Fundes» prüfen. Das Bezirksgericht hatte darauf verzichtet, ein solches Verfahren zu führen, da das Strafverfolgungsinteresse sehr gering sei.
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