Im letzten Moment macht das Bundesgericht die Fusion möglich
Der Fusionskrimi ist entschieden: Die Gemeinden Horgen und Hirzel können wie geplant auf den 1. Januar 2018 fusionieren. Die Gemeinderäte haben den Entscheid sehnlichst erwartet, denn die Zeit eilte ihnen davon.

Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid zur Fusion von Horgen und Hirzel gefällt. Es hat das Gesuch der Gegner um aufschiebende Wirkung abgelehnt, wie der Hirzler Gemeindepräsident Markus Braun am Donnerstag Informationen der Zürichsee-Zeitung bestätigt. Damit ist der Weg frei für den Zusammenschluss. Er kann wie geplant bereits auf Anfang nächstes Jahres erfolgen.
«Ich bin sehr erleichtert», sagt Markus Braun, «jetzt können wir weitermachen.» Horgen und Hirzel hätten jetzt Gewähr, dass die Fusion nicht mehr blockiert wird. «Es kommt gut», sagt er. Überrascht habe ihn der Entscheid nicht. Allerdings habe er nicht damit gerechnet, dass ihn das Bundesgericht so schnell fällt.
Das Bundesgericht traf einen eindeutigen Entscheid. Es schreibt in der Verfügung, welche der Zürichsee-Zeitung vorliegt, dass Hirzel glaubhaft darlegen konnte, dass ihr grosse organisatorische Nachteile und ein erheblicher finanzieller Schaden entstünde», wenn das Gesuch gutgeheissen würde.
Fünf Personen haben die Beschwerde an das Bundesgericht unterschrieben. Sie haben sich im «Verein für Demokratie am Zimmerberg» zusammengeschlossen und gaben ihre Namen nicht preis. Die Lausanner Richter berücksichtigten, dass einzig eine Person am Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht teilgenommen habe. Diese Person gehöre aber nicht zu den betroffenen Lehrpersonen oder den Verwaltungsmitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz endgültig verlieren würden. Mit diesem Argument ersuchten sie um die aufschiebende Wirkung.
Die Gemeinde Hirzel machte vor Bundesgericht geltend, dass sie bereits zahlreiche Vorkehrungen für einen Zusammenschluss per 1. Januar 2018 getroffen habe. Eine Verschiebung der Fusion würde ihr «exorbitanten Aufwand und Kosten» verursachen. So habe sie den Angestellten der Gemeinde auf Ende Jahr gekündigt. Die Interimslösungen mit Springern und temporärem Personal seien ebenfalls befristet bis Ende Dezember. Würde die Gemeinde Hirzel über den 1. Januar 2018 hinaus bestehen bleiben, hätte sie das nötige Personal nicht und es würden ihr massive Mehrkosten entstehen.
Kantonsrat wird entscheiden
Das Bundesgericht hat erst einen Zwischenentscheid getroffen. Noch hängig ist die Beschwerde gegen den Fusionsvertrag, wobei die Gemeinden höchstens nachbessern müssten. Markus Braun sagt, er rechne nicht damit, dass das Bundesgericht zu einem anderen Schluss als die Vorinstanzen komme: «Die Fusion lässt sich nun nicht mehr stoppen.» Der Fusionsvertrag sei ebenso in Ordnung wie das Abstimmungsprozedere. Er gehe davon aus, dass das Bundesgericht auch die Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes abweise, sagt Braun.
Weiter muss der Kantonsrat die Fusion genehmigen. Dieses Geschäft ist vorbereitet und könnte im November behandelt werden. Nachdem der Regierungsrat den Vertrag bereits genehmigt hat, dürfte es sich um eine reine Formsache handeln.
Der Hirzler Beschwerdeführer, der als einziger seit Beginn des Rechtsstreits dabei ist, teilte mit, er nehme zum Urteil keine Stellung. Mit ihm haben das vier weitere Personen das Bundesgerichtsverfahren angestrengt. Diese sind an der Sekundarschule Hirzel beschäftigt, welche aufgelöst wird.
Die erste gemeinsame Gemeindeversammlung findet wie vorgesehen am 14. Dezember statt, wie die Gemeinderäte von Horgen und Hirzel am Donnerstag mitteilten. Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Horgen und Hirzel befinden dann über das erste gemeinsame Budget. Der Steuerfuss wird für die Hirzler von 129 Prozent um voraussichtlich 45 Prozentpunkte auf die beantragten 84 Prozent sinken.
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