Imam bleibt trotz Schuldspruch im Land
Das Winterthurer Bezirksgericht glaubt den Klägern: In der An’Nur-Moschee kam es zu einer Gewalteskalation. Auch der Imam machte sich dabei der Freiheitsberaubung schuldig. Wegen seiner Familie wird er aber nicht ausgeschafft.

Die Luft war zuletzt dünn geworden für ihn, nun kann der ehemalige Imam der An’Nur-Moschee aufatmen: Er wird nicht ausgeschafft, obwohl ihn das Winterthurer Bezirksgericht wegen mehrfacher Freiheitsberaubung schuldig spricht.
Freiheitsberaubung gehört zum Katalog von Straftaten, die seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zum Landesverweis führen. Der 54-jährige Libyer profitiert aber von der Härtefallklausel, die vom nationalen Parlament geschaffen wurde, damit hier verwurzelte Personen nicht wegen geringfügiger Delikte ausgeschafft werden müssen.