Kampf für gleich lange Spiesse
Bei Rekursen und Beschwerden soll künftig für alle Konfliktparteien eine feste Frist von 30 Tagen gelten. Das verlangt eine Vorlage, über die im Kanton Zürich am 28. Februar abgestimmt wird.

Damit ein Rechtsstreit nicht ewig dauert, gelten Fristen für das Einreichen einer Beschwerde oder eines Rekurses. Will sich beispielsweise ein Bürger gegen ein Bauprojekt wehren, muss er in der Regel innert 30 Tagen Rechtsmittel ergreifen.
So sieht es das Gesetz mit dem sperrigen Titel Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Zürich vor. Der Staat, gegen den sich in den meisten Fälle die Beschwerde richtet, muss nun auf die Einwände eingehen. Eine feste zeitliche Vorgabe hat der Beschwerdegegner heute allerdings nicht. Im Gegensatz zum Beschwerdeführer kann er sich für die Antwort selber eine Frist setzen – je nach Aufwand und Komplexität des jeweiligen Falls.