Kanton stimmt am 28. Februar über vier Vorlagen ab
Die Bevölkerung des Kantons Zürich wird im Februar über vier Vorlagen abstimmen.

Im Kanton Zürich wird am 28. Februar 2016 an der Urne über die Bildungsinitiative und die Lohndumping-Initiative sowie über zwei Gesetzesänderungen abgestimmt, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Die kantonale Volksinitiative «Für die öffentliche Bildung (Bildungsinitiative)» verlangt, dass der Besuch der öffentlichen Bildungseinrichtungen im Kanton Zürich für Kantonseinwohnerinnen und -einwohner vollständig kostenlos werden.
Die Initiative «Zur Durchsetzung der minimalen Lohn- und Arbeitnehmerbedingungen (Lohndumping-Initiative)» fordert griffige Massnahmen gegen Lohndumping. Neu sollen die Behörden die Möglichkeit erhalten, bei dringendem Lohndumpingverdacht die Einstellung von Arbeiten auf Baustellen anordnen können.
Bei der Änderung des Notariatsgesetzes geht es um die Reduktion der Grundbuchgebühren. Zur Abstimmung kommt es, weil SP, AL, Grüne und EVP das Behördenreferendum ergriffen haben. Die SP-Fraktion hat mit einem Behördenreferendum auch die Abstimmung zur «Straffung von Rekurs- und Beschwerdeverfahren» (Verwaltungsrechtspflegegesetz) erzwungen.
Drei Volksinitiativen auf nationaler Ebene
Auf eidgenössischer Ebene wird am 28. Februar über die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels entschieden sowie über die drei Volksinitiativen «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe», «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» sowie «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln».
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