KESB-Akten bleiben für Mutter tabu
Ein 23-Jähriger möchte nicht, dass sich seine Mutter in sein KESB-Verfahren einmischt. Das Zürcher Obergericht stützt ihn dabei.

Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass der Mutter des 23-Jährigen die Einsicht in seine Akten verweigert werde.
Keystone
Das Zürcher Obergericht untersagt einer Mutter die Einsicht in die Akten ihres Sohnes, weil der 23-Jährige nicht möchte, dass diese über sein Verfahren informiert wird.
Sowohl die Mutter als auch die Tante des jungen Mannes sowie eine Drittperson reichten jeweils eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein: Er vernachlässige seine Hygiene und finanziellen Angelegenheiten, konsumiere Drogen, sei aggressiv, nicht kooperativ und sehe nicht ein, dass er Hilfe brauche.