Oberrichter drohen S-Bahn-Schubser mit Verwahrung
Der 55-Jährige, der im Bahnhof Horgen Oberdorf einen Jugendlichen gegen eine einfahrende S-Bahn gedrückt hatte, bleibt in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt.

Zum Schluss gab es harte Worte für den langjährigen IV-Bezüger. «Wenn Sie nicht kooperieren, riskieren Sie eine Verwahrung», warnte der Vorsitzende. Die Oberrichter hatten eben den Antrag des Verteidigers auf Freispruch in aller Deutlichkeit verworfen. Es gebe überhaupt keinen Zweifel, dass der 55-jährige Beschuldigte die vorgeworfenen Taten begangen hatte, hiess es in der Begründung. Konkret hat er in der Stadt Zürich Vandalenakte begangen, seine Mietwohnung in Richterswil verwüstet und einen Jugendlichen gegen einen einfahrenden Zug gedrückt.