Stadtreben wären illegal
Ein Rebberg am Kirchrain in Zürich Fluntern hätte eine geschützte Wiese geschädigt und wäre widerrechtlich gewesen. Das geht aus einem Urteil des Baurekursgerichts hervor.

Im lang anhaltenden Streit um einen Rebberg unterhalb der reformierten Kirche Fluntern, hat das Baurekursgericht einen ersten materiellen Entscheid gefällt. Die Schutzverordnung «Kirchrain Fluntern», die der Zürcher Stadtrat im Juli 2013 erlassen hat, ist demnach widerrechtlich. Die Verordnung sah vor, dass zwischen Gloriastrasse und Kirche Fluntern auf einer Fläche von rund 2600 Quadratmetern Reben angepflanzt worden wären. Das Vorhaben ging auf einen Wunsch des Quartiervereins, der Zunft und der reformierten Kirchgemeinde zurück. Sie waren 2011 an Grün Stadt Zürich herangetreten mit der Idee, wieder einen Rebberg anzulegen. Bis in die 1930er-Jahre bestand am Kirchrain ein Rebberg. Später wurde die Fläche – total sind es 4700 Quadratmeter – beweidet. Es entstand eine Magerwiese, die seit 1990 im Inventar der kommunalen Natur- und Landschaftsschutzobjekte verzeichnet ist.