Wenn Beweise nicht verwertbar sind
Ein Zürcher kommt straflos davon, weil die Indoor-Hanf-Anlage und Waffen bei einer unrechtmässigen Hausdurchsuchung gefunden wurden.

Nur weil einer eine Straftat begangen hat und man ihm auf die Schliche kommt, bedeutet das noch nicht, dass er auch bestraft wird. Es kommt nämlich darauf an, wie man ihn erwischt hat. Das zeigt ein neues Bundesgerichtsurteil am Beispiel eines Zürchers, der eine Indoor-Hanf-Anlage betrieben und gegen das Waffengesetz verstossen hat.