Leser fragenUnverheiratete mit Ehepaaren gleichstellen: Wie ist das möglich?
Krank nach Kündigung: Wie verlängert sich die Kündigungsfrist? Antworten von unserer Expertin.

Zweipersonenhaushalte werden künftig bei den Ergänzungsleistungen gleich behandelt wie Ehepaarhaushalte.
Foto: Keystsone
Unverheiratete Paare mit Ehepaaren gleichstellen: Wie ist das möglich?
Bei den Ergänzungsleistungen (EL) werden Paare, die im Konkubinat leben, neu den Ehepaaren gleichgestellt. So habe ich es kürzlich hier gelesen. Meine Partnerin und ich leben seit 30 Jahren unverheiratet unter einem Dach und haben von jeher getrennte Kassen. Die Nachricht über die Änderung bei den EL hat uns beunruhigt. Kann diese Zwangszuteilung als Ehepaar einfach so beschlossen werden?