Verfahren gegen Binz-Besetzer eingestellt
Die Besetzer des Zürcher Binz-Areals kommen ohne Strafe davon. Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.

Für die Aufräumkosten, die der Stadt Zürich nach einer illegalen Party auf dem Binz-Areal im letzten Juli entstanden, müssen nicht die Teilnehmer aufkommen. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren gegen hundert Binz-Besetzer eingestellt. Sprecherin Corinne Bouvard bestätigte eine entsprechende Meldung der «NZZ» vom Donnerstag.
Rund 100 Personen hatten am 17. Juli 2015 das leerstehende Industrieareal in der Binz in Beschlag genommen, um ein dreitägiges «grosses Fest» zu feiern. Der Kanton forderte die Räumung des Areals, die Stadtpolizei befürchtete Ausschreitungen und liess die Besetzer gewähren. Sie kündigte aber eine Polizeiaktion an für den Fall, dass das Gelände nach zwei Tagen nicht wieder geräumt werde.
Die Stadtpolizei registrierte hundert Besetzer. Die kantonale Baudirektion, der das Binz-Areal gehört, reichte nach der laut, aber weitgehend friedlich verlaufenen Party in Absprache mit der Stadt Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Verstosses gegen das Abfallgesetz ein. Die Stadt Zürich hängte dieser Anzeige ihre Rückerstattungsforderung an. Die Kosten für die Aufräumarbeiten von 32'500 Franken hätten auf die Besetzer überwälzt werden sollen.
Kosten werden nicht in Rechnung gestellt
Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren nun ein. Es handle sich um einen Sachverhaltsirrtum. Die Besetzer hätten nämlich davon ausgehen können, dass ihnen kein Strafverfahren drohe, wenn sie sich an die Vorgaben der Stadt hielten. Dies hatten alle getan. Die kantonale Baudirektion prüft nun, ob sie die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft anfechten will, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Man werde dies in der nächsten Woche entscheiden.
Vor zwei Wochen teilte der Stadtrat in seiner Antwort auf eine FDP-Interpellation aus dem Gemeinderat mit, die Kosten für den Polizeieinsatz von 225'000 Franken werde den Besetzern nicht in Rechnung gestellt. Dies entspreche «bestehender Praxis».
SDA/ori
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